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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Können Rentner arbeiten?

Ich bin 62 Jahre, italienischer Staatsbürger und lebe in Italien. Ich habe 38 Jahre für eine deutsche Firma gearbeitet. Mit 63 will ich in Rente gehen. Ich habe gelesen, dass ich bis 65 nur 400 Euro im Monat dazuverdienen darf. Gilt dies auch, wenn ich in Italien Einkünfte beziehe?

Bis zur Regelaltersgrenze von momentan 65 Jahren müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen. Dies betrifft etwa die Altersrente für langjährig Versicherte, für Frauen oder wegen Arbeitslosigkeit. Werden die Grenzen überschritten, wird die Rente anteilig gezahlt. Bis 65 gilt, dass Sie höchstens 400 Euro brutto im Monat zu Ihrer Rente dazuverdienen dürfen, um die Rente in voller Höhe zu bekommen. Zweimal pro Jahr dürfen Sie den doppelten Betrag dazuverdienen, also 800 Euro monatlich. Es ist also „rentenunschädlich“, wenn Sie aus Ihrem Nebenjob zweimal pro Jahr Einmalzahlungen wie etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten.

Verdienen Sie regelmäßig mehr als 400 Euro, prüft Ihr Rentenversicherungsträger, ob Ihnen anstelle der vollen Rente eine Teilrente zusteht. Je nach Höhe des Hinzuverdienstes beträgt die Ihnen ausgezahlte Rente dann ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente. Anders als die 400-Euro-Grenze für die Vollrente errechnen sich die Grenzen für die Teilrenten individuell. Sie sind abhängig von Ihrem Verdienst in den letzten drei Jahren vor der Rente. Generell gilt: Je höher Ihr dortiger Verdienst, desto höher der mögliche Nebenverdienst zu einer Teilrente. Und: Je höher Ihr Nebenverdienst während des Rentenbezuges, desto geringer der Teilrentenanteil. Übersteigen Ihre Einkünfte sämtliche Hinzuverdienstgrenzen, kann die Rente gar nicht mehr gezahlt werden.

Auf die Rente angerechnet werden unter anderem Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung oder Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Hierbei sind Arbeitsentgelt und -einkommen „gebietsneutral“ und nicht allein auf in Deutschland erzielte Einkünfte beschränkt. Im Ausland erzieltes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen ist daher ebenfalls als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Im konkreten Fall wird Ihr Rentenversicherungsträger Ihre italienischen Einkünfte an den deutschen Vorschriften prüfen. Lohn oder Gehalt in Italien werden einem Lohn oder Gehalt in Deutschland „gleichgesetzt“ und der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen zugrunde gelegt. Ihre Hinzuverdienstgrenzen finden Rentner in der Anlage 19 ihres Rentenbescheides der Deutschen Rentenversicherung. In jedem Fall sollte der Rentenversicherungsträger rechtzeitig informiert werden, wenn beabsichtigt ist, eine Beschäftigung oder Tätigkeit neben der Rente ausüben zu wollen. Wer bereits eine Teilrente bezieht, sollte sich ebenfalls melden, wenn sich das Einkommen ändert. Reduzierte Einkünfte führen gegebenenfalls zu einer höheren Rente.Foto: promo

an Stefan Braatz

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