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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Was ist eine Zurechnungszeit?

Im Fernsehen wurde über eine Frau von Anfang 30 berichtet, die mit einer Lehre, einem halben Jahr Arbeit und drei Kindern angeblich auf 800 Euro gesetzliche Rente kommt. Wie geht das?

Das ist durchaus möglich. Denn aufgrund von verschiedenen Regelungen im Rentenrecht und bestimmten Elementen in der Rentenberechnung sind selbst für Berufsanfänger Rentenhöhen von bis zu 1000 Euro denkbar. Schließlich kennt die Sozialversicherung, so auch die gesetzliche Rentenversicherung, verschiedene Elemente des sozialen Ausgleichs. Eines davon ist die sogenannte Zurechnungszeit in der Rentenberechnung.

Diese Zurechnungszeit bewirkt, dass Versicherte, die etwa wegen einer Krankheit oder einem Unfall aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, eine Besserstellung erfahren. Bei ihnen wird nämlich die gesetzliche Rente (hier: die Rente wegen Erwerbsminderung) nicht allein aus den bisher zurückgelegten – gegebenenfalls wenigen – Beiträgen und sonstigen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Tag des Leistungsfalles errechnet. Vielmehr wird die Rente so berechnet, als wären bis zum 60. Geburtstag (weiter) Rentenversicherungsbeiträge in der bisherigen Höhe eingezahlt worden. Dies bedeutet bei Versicherten, bei denen der Versicherungsfall etwa mit dem 30. Lebensjahr eingetreten ist, ein Hinzuaddieren von 30 weiteren Jahren. Hierdurch erhöht sich der eigentliche Rentenanspruch erheblich.

Dies ist auch so gewollt. Denn obwohl die Erwerbsbiografie durch den Eintritt der Erwerbsminderung vorzeitig abgebrochen wurde, sollen die Betroffenen durch die Zurechnungszeit so gestellt werden, als ob sie bis zum 60. Lebensjahr unverändert weiter versichert gewesen wären. Konkret wird die Zurechnungszeit rentenrechtlich grundsätzlich so bewertet wie der Durchschnitt aller Zeiten zwischen dem 17. Lebensjahr des Versicherten und dem Eintritt der Erwerbsminderung.

Die Zurechnungszeit wird bei der Festsetzung der Höhe der Erwerbsminderungsrente automatisch berücksichtigt, ein besonderer Antrag hierfür ist nicht notwendig. Allerdings kann vom geschilderten Fall nicht generalisierend auf eine bestimmte Rentenhöhe geschlossen werden. Denn letztlich ist die Rentenberechnung höchst individuell und von vielen verschiedenen Faktoren abhängig.

Im Rahmen des „Regierungsdialogs Rente“ wird im Übrigen aktuell diskutiert, die Zurechnungszeit um zwei Jahre zu verlängern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zielsetzung der Zurechnungszeit auch unter den Bedingungen der Anfang des Jahres begonnenen weiteren Anhebung der Altersgrenzen erfüllt ist. Wenn Sie sich über Ihre individuellen Rentenansprüche informieren wollen, können Sie bei Ihrem Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation oder eine Rentenauskunft anfordern. Hieraus können Sie Ihren aktuellen Stand in Sachen gesetzlicher Rente ersehen.Foto: promo

an Stefan Braatz

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