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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Freiwillig für die Rente zahlen?

Ich bin 50 und seit über zwei Jahren selbstständig. In die gesetzliche Rente zahle ich seitdem nicht mehr ein. Ist es sinnvoll, wieder den Mindestbeitrag oder mehr an die Rentenversicherung zu zahlen?

Sie können sich freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern, wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Dies kann auch als Selbstständiger der Fall sein. Sofern Sie sich freiwillig rentenversichern, könnte dies dreierlei Auswirkungen haben: Erstens können Sie eine bereits bestehende Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten. Zweitens können Sie bestimmte Wartezeiten in der Rentenversicherung – also Mindestversicherungszeiten – erfüllen. Drittens steigern zusätzliche Einzahlungen die Höhe einer bestehenden Rentenanwartschaft.

In Ihrem Fall dürfte der erste Punkt, die Aufrechterhaltung der Anwartschaft einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, ausscheiden. Dazu müssten Sie vor 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und seit Januar 1984 jeden Monat mit einer „Anwartschaftserhaltungszeit“, zum Beispiel einem freiwilligen Beitrag, belegt haben. Durch freiwillige Beiträge können Sie die Lücke der letzten zwei Jahre aber nicht mehr schließen, weil bestimmte Nachzahlungsfristen bereits abgelaufen sind.

Ein „Aufleben“ der Anspruchsvoraussetzungen wäre nur dann möglich, wenn Sie (wieder) pflichtversichert sind, was für Selbstständige auf Antrag möglich ist. Liegen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsfall der Erwerbsminderung vor, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ebenfalls gegeben. Bevor Sie aber eine Versicherungspflicht beantragen, sollten Sie bedenken, dass sich die Antragspflichtversicherung über die gesamte Zeitdauer der selbstständigen Tätigkeit erstreckt. Eine freiwillige Beitragszahlung hingegen kann jederzeit beendet werden. Die Beitragshöhe ist – anders als bei der freiwilligen Versicherung – auch nicht zwischen einem Mindest- und einem Höchstbeitrag frei wählbar. Versicherungspflichtige Selbstständige zahlen ihre Beiträge vielmehr entweder einkommensgerecht oder nach einem Durchschnittswert (in manchen Fällen über 500 Euro monatlich).

Anders als bei der Erwerbsminderungsrente verhält es sich mit einem möglichen Anspruch auf Altersrente, etwa für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen. Diese können Sie bekommen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Fehlen Ihnen noch bestimmte Monate, können Sie durch freiwillige Beiträge die fehlende Zeit bis zur Mindestversicherungszeit auffüllen. Um einen Rentenanspruch zu erwerben, ist eine freiwillige Versicherung deswegen durchaus sinnvoll.

Die Erhöhung eines bereits bestehenden Rentenanspruchs hängt von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab: Ein Jahr freiwillige Mindestbeiträge (rund 950 Euro) steigern die Monatsrente um etwas mehr als vier Euro. Foto: promo

an Stefan Braatz

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