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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Wie kommt man von Drogen los?

Meine Tochter trinkt regelmäßig und übermäßig und hat dadurch schon ihren Job verloren. Bei einer Suchtberatung habe ich erfahren, dass die Rentenversicherung Entwöhnungsbehandlungen anbietet. Wie läuft so etwas ab?

Menschen, die von Alkohol, Medikamenten oder Drogen abhängig sind, können über die Deutsche Rentenversicherung eine Entwöhnungsbehandlung bekommen. Zuvor ist jedoch regelmäßig eine Entgiftung erforderlich. Hierfür sind im Rahmen der Akutversorgung die Krankenkassen zuständig. Anschließend sollen bei Abhängigkeitserkrankungen Entwöhnungsbehandlungen den Betroffenen helfen, abstinent zu werden und zu bleiben – also enthaltsam in Bezug auf Alkohol, Medikamente oder Drogen zu leben.

Reha-Leistungen in Form von Entwöhnungsbehandlungen gibt es für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings nur, wenn sie vorher eine bestimmte Anzahl an Beiträgen eingezahlt haben. Konkret muss Ihre Tochter mindestens eine der drei folgenden – versicherungsrechtlichen – Voraussetzungen erfüllt haben: In den letzten zwei Jahren vor dem Reha-Antrag liegen mindestens sechs Monate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, oder zum Zeitpunkt des Reha-Antrags ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, oder innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung wurde eine versicherte Beschäftigung aufgenommen und diese bis zum Zeitpunkt des Reha-Antrags ausgeübt.

Soll die Entwöhnungsbehandlung durch den Rentenversicherungsträger durchgeführt werden, sollten dem Antrag ein Befundbericht, Laboruntersuchungen vom behandelnden Arzt (Hausarzt, Betriebs- oder Personalarzt) sowie insbesondere ein Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle beigefügt sein. Antragsformulare sind bei der Deutschen Rentenversicherung sowie den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation erhältlich. Anhand der eingereichten Unterlagen und unter Berücksichtigung der besonderen medizinischen Gegebenheiten entscheidet der Rentenversicherungsträger dann über Art, Ort und Dauer der Entwöhnungsbehandlung.

Für diese besondere Form der Rehabilitation bietet die Rentenversicherung spezialisierte Fachkliniken an. Die Behandlung kann stationär oder ganztägig ambulant erfolgen. Möglich ist auch eine ambulante Reha in einer anerkannten Suchtberatungsstelle. Die Dauer einer stationären Entwöhnung variiert je nach Art und Schwere der Suchterkrankung. Es sind Kurzzeittherapien (in der Regel acht Wochen) und Standardtherapien (zumeist zwölf bis 15 Wochen) möglich. Die Kosten einer Entwöhnungsbehandlung, zum Beispiel für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen, trägt die Rentenversicherung. Wer stationär in einer Klinik untergebracht ist, muss unter Umständen eine geringe Zuzahlung leisten.Foto: promo

an Stefan Braatz

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