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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Automatisch mehr Betriebsrente?

Ich bekomme meine Betriebsrente vom Pensionssicherungsverein. Muss der Verein wie normale Arbeitgeber die Betriebsrente alle drei Jahre erhöhen?

Nein. Zahlt der Pensionssicherungsverein nach der Insolvenz einer Firma die Betriebsrente für ein Unternehmen aus, entfällt die verpflichtende Erhöhung.

Auch unter normalen Umständen müssen Betriebsrentner oft selbst dafür sorgen, dass ihre Rente mindestens an die Inflation angepasst wird. Arbeitgeber tun dies selten von sich aus, obwohl sie nach dem Gesetz alle drei Jahre eine Anpassung der Beträge prüfen müssen. Es lohnt sich nachzufragen, denn eine Rente, die über Jahre gleich bleibt, sinkt stetig im Wert. Außerdem sind auf Betriebsrenten seit 2004 volle Abgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Umso wichtiger ist es, beim Ex-Arbeitgeber eine Erhöhung der Rente durchzuboxen.

Die Prüfung durch den Arbeitgeber sieht Paragraf 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vor. „Prüfen“ heißt aber nicht, dass die Firmen die Renten wirklich erhöhen müssen. Zu berücksichtigen sind nämlich nicht nur die Belange der Rentner, sondern auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers selbst. Meistens wird die schlechte wirtschaftliche Lage als Begründung angeführt, die Renten nicht zu erhöhen. Die Ex-Arbeitgeber müssen die Rentner noch nicht einmal unaufgefordert informieren, wenn sie stillschweigend entscheiden, dass die Renten unverändert bleiben. Das ändert sich oft erst, wenn Betriebsrentner hartnäckig nachfragen. Einzelfallentscheidungen sind leider mit einer Schweigepflicht verbunden, so dass andere Betriebsrentner dieses Unternehmens nichts davon erfahren.

Rentner fordern ihren Arbeitgeber am besten alle drei Jahre schriftlich auf, die Erhöhung ihrer Renten zu prüfen. Kommt keine Antwort, sollten sie wieder schreiben, bis die Firma ihre Entscheidung schriftlich mitteilt. Lehnt der Arbeitgeber ab oder macht er ein zu dürftiges Angebot, sollten die Rentner innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Reagiert die Firma nicht auf den Widerspruch, bleibt Rentnern nur der Gang zum Arbeitsgericht. Foto: promo

an Susanne Meunier

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