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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Wie rette ich die Riester-Zulage?

Ich habe jahrelang zu wenig in meinen Riester-Vertrag eingezahlt, daraufhin ist viel von meiner Zulage weggefallen. Ich habe gelesen, dass ein neues Gesetz geplant ist, nach dem ich die Beiträge rückwirkend entrichten kann. Wie geht das?

Ob Sie nachzahlen dürfen oder nicht, hängt davon ab, warum Ihnen die Zulagen entzogen wurden. Nur Riester-Sparer, die Zulagen durch Elternzeit oder Pflege von Angehörigen verloren haben, weil sie ihren in diesen Phasen nötigen Eigenbeitrag von 60 Euro jährlich nicht in den Vertrag einzahlten, werden die für die vergangenen Jahre ausstehenden Beträge begleichen dürfen. Dann behalten sie ihre Zulagen für diese Zeiten beziehungsweise bekommen sie wieder.

Die Nachzahlungen sollen unbürokratisch möglich sein. Betroffene Riester- Sparer müssen die Beiträge nur bei ihren Anbietern einzahlen und Bescheid geben, für welche Jahre die Zahlungen bestimmt sind. Dafür haben sie zwei Jahre Zeit, nachdem der Anbieter sie über die Rückbuchung der Zulage informiert hat. Sobald die Nachzahlung geleistet wurde, bleiben die Riester-Zulagen erhalten.

Die Bundesregierung hat in diesem Punkt rasch nachgebessert, nachdem kürzlich bekannt wurde, dass knapp 500 Millionen Euro bereits ausgezahlte Riester-Zulagen Sparern wieder entzogen wurden. Die Riester-Rente soll in der Öffentlichkeit ja nicht schlecht aussehen.

Eigenbeiträge sind nötig, sobald ein Sparer von einer mittelbaren Begünstigung für die Riester-Förderung über den Ehepartner in eine unmittelbare Begünstigung wechselt. Das kann durch Elternzeit geschehen, denn drei Jahre ab Geburt sind Mütter oder Väter gesetzlich rentenversichert und damit direkt Riester-förderberechtigt. Das Gleiche gilt für Menschen, die Angehörige pflegen oder Arbeitssuchende, auch wenn sie wegen des Einkommens ihres Partners kein Geld von der Arbeitsagentur erhalten.

Andere, denen ihre Zulagen nur gekürzt wurden, werden nicht nachzahlen dürfen. Für volle Zulagen müssen direkt förderberechtigte Sparer seit 2008 mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der ihnen zustehenden Zulagen selbst aufbringen. Die volle Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro jährlich. Für ein vor 2008 geborenes Kind gibt es 185 Euro dazu, für ein ab 2008 geborenes Kind 300 Euro. Eine Frau mit 30 000 Euro Jahresverdienst und 2008 geborenen Zwillingen müsste zum Beispiel 1200 Euro einzahlen, davon aber nur 446 Euro selbst. 754 Euro erhält sie aus Zulagen. Hat jemand für ein Jahr zu wenig eingezahlt, obwohl er mehr verdiente, kann er das im Nachhinein nicht mehr reparieren. Eine deshalb gekürzte Zulage gilt.

Damit Riester-Sparer künftig nicht mehr über einen fehlenden Mindestbeitrag stolpern, müssen ab 2012 alle mindestens 60 Euro Eigenbeitrag leisten, um staatliche Zulagen erhalten zu können. Das gilt unabhängig davon, ob sie unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt sind. Foto: promo

an Susanne Meunier

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