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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Betriebsrente in Gefahr?

Mein Arbeitgeber hat mir eine Betriebsrente versprochen, wenn ich in den Ruhestand gehe. Jetzt habe ich wiederholt gelesen, dass die Betriebsrente in Gefahr ist. Muss ich mir Sorgen machen?

Nein, das müssen Sie nicht. Ihre Ansprüche sind nicht gefährdet. Allerdings dürften sich die seit längerem niedrigen Zinserträge am Kapitalmarkt mittelfristig ungünstig auf die Betriebsrenten wie auf alle stark auf festen Zinsen beruhenden Geldanlagen auswirken. Zusätzlich drückt die steigende Lebenserwartung auf die Renten. Wenn Renten länger ausgezahlt werden müssen, fällt die einzelne Rente niedriger aus.

Ob und in welchem Maß das für Ihre eigene spätere Rentenzahlung gilt, hängt jedoch noch von mehreren anderen Faktoren ab: der Länge der Ansparphase für Ihre Betriebsrente bisher, der Art und Ausgestaltung Ihrer Versorgungszusage, vom Durchführungsweg – es gibt für Betriebsrenten fünf Varianten – sowie von der Qualität des Anbieters, sofern es sich um einen externen Versorgungsträger (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) handelt. Anbieter stellen Kunden unterschiedlich hohe Kosten in Rechnung und agieren nicht gleich erfolgreich am Kapitalmarkt. Das Ergebnis zeigt sich später bei der Höhe der Betriebsrente.

Ihre Betriebsrente wäre übrigens auch nicht verloren, wenn Ihre Firma zahlungsunfähig werden sollte. Dann bekommen Sie die schon laufenden oder künftigen Zahlungen entweder vom externen Versorgungsträger ausgezahlt oder vom Pensionssicherungsverein (PSV). Dieser Verein trägt ab der Insolvenz einer Firma zuverlässig die versprochenen Renten ehemaliger Mitarbeiter bei den Varianten Direktzusagen und Unterstützungskassen (in Ausnahmefällen auch aus anderen Wegen), erhöht die Renten aber nicht mehr. Auch künftig erst beginnende Renten an jüngere Leute übernimmt der PSV, wenn sie bei der Insolvenz bereits unverfallbar sind. Jüngere Leute müssen dafür mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren eine Versorgungszusage haben. Bei Zusagen ab 2009 reichen 25 Jahre Lebensalter und drei Jahre Zusage. Eine vom Arbeitnehmer selbst per Gehaltsumwandlung angesparte Betriebsrente ist immer vom ersten Tag an unverfallbar. Foto: promo

an Susanne Meunier

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