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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Betriebsrente früher auszahlen?

1993 schloss ich eine Direktversicherung über meinen damaligen Arbeitgeber ab. Es wurde der 1. Dezember 2014 als erster Abruftermin vertraglich vereinbart. Da bin ich dann 60 Jahre alt. Als ich 2004 arbeitslos wurde, stellte ich die Police ruhend und zahlte fortan nie mehr ein. Für ein Bauvorhaben würde ich das Geld gern Ende 2014 beziehen. Nun wurde mir gesagt, eine Auszahlung sei erst möglich, wenn ich die Vollrente beziehe. Heißt das, ich kriege das Geld erst, wenn mir eine ungekürzte gesetzliche Rente zusteht?

Das nicht, aber leider gibt es für Sie auch keine wirklich gute Nachricht. Eine Betriebsrente soll grundsätzlich die Versorgung von Arbeitnehmern nach dem Ende ihres Berufslebens verbessern. Das ist ihr Hauptzweck. Auch hauptsächlich deshalb wird die betriebliche Altersversorgung staatlich gefördert. Die Folge ist, dass eine Betriebsrente erst mit Renteneintritt bezogen werden darf. Geregelt ist das im Paragrafen 6 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). 60 Jahre alt werden, reicht also nicht. Die in Ihrem Versorgungsvertrag vereinbarten Abruftermine hätten deshalb auch zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns nur gewirkt, wenn auch die andere Bedingung erfüllt gewesen wäre: Ihr Renteneintritt.

Der Begriff der „vollen Altersrente“ als Voraussetzung ist aber irreführend. Sie können auch vorzeitig mit Abzügen in den Ruhestand gehen und die Betriebsrente kann dann gleichzeitig beginnen. Oder Sie erhalten dann eine steuerfreie Einmalzahlung, wie sie nach Ihrem 1993 geschlossenen Vertrag noch möglich ist.

Der Belastung Ihrer Direktversicherung mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen von zusammen zurzeit 17,55 Prozent können Sie aber so oder so nicht entgehen. Sie gilt grundsätzlich für alle ab 2004 ausgezahlten Betriebsrenten, egal ob die Beiträge auch schon vorher mit Sozialversicherungsabgaben belegt waren oder nicht. Für die Auszahlung aus Ihrer Direktversicherung heißt das bei einer Einmalzahlung, die Summe, die Sie erhalten, wird in 120 Teile geteilt und auf diesen Teil zahlen Sie dann über zehn Jahre hinweg jeden Monat Beiträge. Beziehen Sie die Direktversicherung als lebenslange Rente, werden die Beiträge dauerhaft auf jede Rentenzahlung fällig.

Eine Ausnahme machen Rentenanteile, die aus Beiträgen bei Direktversicherungen stammen, die ausschließlich vom Arbeitnehmer gezahlt wurden, als dieser schon aus der Firma ausgestiegen war. Sie bleiben beitragsfrei. Der Arbeitnehmer muss in dieser Zeit des „privaten“ Einzahlens aber auch Versicherungsnehmer gewesen sein, das heißt, mit Ausscheiden aus der Firma musste ein Versicherungsnehmerwechsel stattgefunden haben. Während der Tätigkeit ist normalerweise der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer „nur“ Bezugsberechtigter. In Ihrem Fall ist das aber irrelevant, denn Sie haben Ihre Police mit Ausscheiden aus Ihrer Firma ja beitragsfrei gestellt, zahlten also danach keine Beiträge mehr ein. Foto: promo

an Susanne Meunier

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