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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Steuern für geerbte Wertpapiere?

Meine Mutter ist gestorben und ich habe ihr Depot geerbt. Sie hatte vor allem Aktien, Aktienfonds, aber auch andere Wertpapiere. Alles stammt aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer, das heißt Kursgewinne sind steuerfrei. Gilt das auch für mich als Erbin?

Bei unentgeltlichem Übertrag wie im Fall einer Schenkung oder Erbschaft tritt der Erwerber in die Rechtsposition des Übertragenden ein. Einfacher ausgedrückt kann man auch von der „Fußstapfentheorie“ sprechen. Das bedeutet für Sie, dass der Anschaffungszeitpunkt der Wertpapiere durch Ihre Mutter maßgeblich ist. Sie können also diese Papiere jetzt oder später steuerfrei veräußern. Es gilt nämlich das alte Recht vor 2009, und die damals geltende sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr ist vorbei.

So einfach sich das darstellt, ist es aber leider in der Praxis nicht. Wenn Sie die Papiere auf ein Depot mit Ihrem Namen übertragen haben, kennt die Bank nur das Übertragungsdatum (nach dem 31. Dezember 2008) und wird automatisch Veräußerungsgewinne nach der jetzt gültigen Abgeltungsteuer in Abzug bringen. Sie müssten dann dem Finanzamt den Sachverhalt erklären und auf die Erbschaft hinweisen.

Wichtiger Hinweis: Auch für die beispielsweise 10-jährige Enkelin, die von Ihrer Oma vor 2009 angeschaffte Wertpapiere erbt oder geschenkt bekommt, sollten die Eltern die entsprechenden Nachweise sicherstellen. Nach zehn oder 20 Jahren bei einer Veräußerung wird es sonst schwierig sein, das dem Finanzamt klarzumachen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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