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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Was bringt die Steuernummer?

Ich bin Rentner und habe gelesen, dass es bald eine einheitliche Steuernummer gibt. Ich habe meine Steuererklärung nicht immer ganz ehrlich gemacht und habe jetzt Angst, dass mir das Finanzamt auf die Schliche kommt. Zu Recht?

Die Zahl der Daten, die der Staat über seine Bürger sammelt, steigt seit Jahren kontinuierlich. Die Chronik der (grenzenlosen) Überwachung wird auch im Jahr 2007 erweitert. Jeder deutsche Staatsbürger, ob Baby oder Rentner, bekommt eine persönliche Steueridentifikationsnummer, neudeutsch: Tax Identification Number (Tin). Diese neue Ordnungskennziffer enthält neben Namen und Anschrift auch Geschlecht, Geburtstag und -ort, akademischen Grad, Künstlernamen sowie das zuständige Finanzamt. Und wenn es denn so weit ist, auch den Sterbetag.

Jeder Bürger wird so mit einem unveränderlichen Kennzeichen von einer staatlichen Stelle zentral erfasst. Diese Nummer ändert sich nicht mehr bei einem Orts- oder Finanzamtswechsel. Man behält sie ein Leben lang und länger, gelöscht wird die Tin nämlich erst 20 Jahre nach dem Tod. Gesetzlich soll die Tin ausschließlich steuerlichen Zwecken dienen; allerdings hat sich der Gesetzgeber hier einen Spielraum geschaffen. Auch andere Stellen dürfen die Nummer für die Datenübermittlung zwischen Ihnen und dem Finanzamt verwenden. Begründet wird die Notwendigkeit mit der Gewährleistung einer gerechteren Besteuerung. Die Identifikationsnummer soll eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung erlauben und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöhen.

Das Risiko der Entdeckung für solche, die sich nicht immer ganz ehrlich gemacht haben, wird deutlich größer. Alle Renten, die seit dem Jahr 2005 gezahlt worden sind, werden über eine zentrale Stelle den Finanzämtern mitgeteilt. Auch bei Geldanlagen außerhalb der Grenzen Deutschlands verdichtet sich der Austausch zwischen den Staaten zunehmend. Um strafrechtlichen Folgen zu entgehen, sollte eine Nacherklärung beziehungsweise eine Berichtigung der ursprünglichen Erklärung erstellt werden. Steuern und darauf entfallene Zinsen müssen zwar nachgezahlt werden. Der Steuerbürger bleibt aber straffrei, wenn das Finanzamt vorher die Tat noch nicht entdeckt hat. Foto: Kai-Uwe Heinrich

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an Wolfgang Wawro

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