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RECHTS Frage: an Eva Klaar Verbraucherzentrale Berlin

Drei-Sterne- statt Vier-Sterne-Hotel?

Vom 12. August bis zum 19. August dieses Jahres habe ich mit meiner Familie Urlaub auf Menorca gemacht. Wir hatten eine Pauschalreise gebucht, aber leider war das von uns gebuchte Vier-Sterne-Hotel überfüllt und wir mussten auf ein Drei-Sterne-Hotel ausweichen. Jetzt möchte ich einen Teil des Geldes zurück. Was kann ich tun?

Wenn Urlauber in einem Hotel untergebracht werden, in dem die vereinbarten Leistungen nicht erfüllt sind, liegt ein Reisemangel vor. Im konkreten Fall kann die Mängelbeseitigung nur in einem Hotelwechsel bestehen.

Der Reisende muss – darin liegt seine Mitwirkungspflicht – dem Reiseveranstalter sofort den Mangel anzeigen und ihn auffordern, für Abhilfe zu sorgen. Der Ansprechpartner am Urlaubsort ist die für den Reiseveranstalter tätige Reiseleitung. Die Mängelanzeige sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Wird die Annahme der Mängelanzeige von der örtlichen Reiseleitung abgelehnt, so kann sich der Reisende andere Hotelgäste als Zeugen heranholen und sich deren Adressen geben lassen. Auch Fotos und Videoaufnahmen sind gute Beweismittel.

Kann der Reiseveranstalter den Mangel nicht oder nicht zeitnah beseitigen, hat der Reisende einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Der gezahlte Gesamtreisepreis ist um den Wert der mangelhaft erbrachten Leistung zu mindern. Um welchen konkreten Betrag es sich handelt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Aber Achtung, die Zeit drängt: Minderungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der Reiserückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Im Reklamationsschreiben sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur der Mangel benannt wird, sondern auch dargelegt wird, welche gravierenden Beeinträchtigungen dieser auf die Gesamtreise hatte. Auch wenn der Einzelne nicht genau weiß, welche Summe er fordern soll, reicht es zunächst aus, nach der Darstellung der Mängel eine Minderung ohne einen genauen Betrag oder prozentualen Anteil zu fordern.Foto: Thilo Rückeis

an Eva Klaar

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