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RECHTS Frage: an Gabriele Volmary Fachanwältin für Familienrecht

Wer zahlt für den Hund?

Mein Mann und ich sind geschieden, er zahlt Unterhalt. Meine Tochter, die bei mir lebt, wünscht sich zu Weihnachten einen Hund. Ich zögere, weil ein Tier ja nicht unbeträchtliche Kosten verursacht. Könnte ich in dem Fall eventuell höheren Unterhalt von meinem Ex für unsere Tochter verlangen?

Ein Hund als Weihnachtsgeschenk ist sicherlich die Attraktion des Abends. Sie sehen es jedoch richtig, Hunde bringen nicht nur Freude, sondern sie benötigen neben Auslauf, Fressen, Betreuung und Erziehung auch einen Menschen, der alles bezahlt. In dem Unterhaltsbetrag, den der Vater zahlt, sind die Kosten für besondere Aufwendungen nur in ganz geringem Umfang enthalten. Ein Hund verursacht ähnlich wie sonstige Freizeitaktivitäten wie etwa regelmäßiger Musik- oder Sportunterricht Mehrkosten. Sind sich die Eltern über die jeweilige Freizeitaktivität ihres Kindes einig, haften sie hälftig für den sogenannten Mehrbedarf.

Deshalb ist zunächst das Einverständnis des Vaters auch im Hinblick auf die Kosten einzuholen. Dann sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten für Futter, Impfungen, Versicherung, Steuern und Hundeschule zu ermitteln. Der Vater muss dann zusätzlich zu dem schon gezahlten Unterhalt die Hälfte dieser Kosten zahlen. Tierarztkosten fallen, bis auf das Impfen, unregelmäßig an. Diese sind dann sogenannter Sonderbedarf, der ebenfalls hälftig zu teilen und separat vom Vater anzufordern ist. Ich wünsche Ihnen, dass alles klappt, und ein tierisch schönes Weihnachtsfest. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Volmary

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