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RECHTS Frage: an Katharina Kraft-Rudel Fachanwältin für Familienrecht

Wer bekommt das Haus an der Küste?

Meine Frau ist Französin, sie hat ein Ferienhaus an der Côte d’Azur geerbt. Nachdem wir es modernisiert haben, hat es sehr an Wert gewonnen. Was passiert mit dem Haus, wenn wir uns scheiden lassen?

Welches Recht gilt, hängt davon ab, in welchem Land die Scheidung durchgeführt wird und auf welches Recht die Rechtsordnung dieses Landes verweist. Die gerichtliche Zuständigkeit für Ihr Scheidungsverfahren beurteilt sich nach der Europäischen Eheverordnung. Zusätzlich ist zu klären, welches nationale Recht Anwendung findet.

Im deutschen Internationalen Familienrecht wird zuerst gefragt, ob die Ehegatten im Zeitpunkt der Heirat eine gemeinsame Staatsangehörigkeit besaßen. Gab es eine solche nicht, wird nach dem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten bei der Heirat gefragt. Wenn Sie Deutscher sind und Ihre Frau Französin ist und Sie bei der Heirat in Frankreich lebten, würde das deutsche Familiengericht französisches Güterrecht anwenden.

Lebten Sie dagegen bei der Heirat zusammen in Deutschland und haben Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, gilt das deutsche Recht der Zugewinngemeinschaft. Danach behält jeder Ehegatte während der Ehe sein erworbenes Vermögen als sein Eigentum. Ein Ausgleich findet nur im Falle der Beendigung des Güterstandes im Wege einer Ausgleichszahlung statt. Dabei hat der Ehegatte, der in der Ehe nach Abzug von geschenktem und geerbtem Vermögen den höheren Zugewinn hat, diese Differenz zur Hälfte an den anderen auszugleichen.

Das französisches Recht unterscheidet zwischen dem Eigenvermögen der Frau, dem Eigenvermögen des Mannes und dem Gemeingut der Eheleute. Das Gemeingut besteht aus dem, was die Ehegatten allein oder gemeinsam in eigener Arbeit oder als Ertrag aus eigenen Gütern während der Ehe erwirtschaftet haben. Geerbtes Vermögen gehört zum Eigengut. Somit verbleibt das Ferienhaus auch nach französischem Recht im Eigentum Ihrer Frau. Sie schuldet dem Gemeingut jedoch einen Ausgleich für die Mittel, die aus dem Gemeingut (Ihr Gehalt) in die Modernisierung geflossen sind, und einen Ausgleich für den Wertzuwachs.

Die verschiedenen Systeme können zu großen wirtschaftlichen Unterschieden führen. Trennungswillige Ehegatten sehen sich häufig unter Druck, miteinander in Wettstreit über die günstigere nationale Zuständigkeit zu treten. Deutschland und Frankreich haben aber jetzt einen großen Schritt hin zu einem einheitlichen europäischen Familienrecht getan. Es wurde ein neuer gemeinsamer gesetzlicher Güterstand, der deutsch-französische Wahlgüterstand, geschaffen. Dieser ist dem deutschen Zugewinnausgleich sehr ähnlich, enthält aber auch typische französische Komponenten.

Ehegatten, die diesen Güterstand durch einen Notarvertrag für ihre Ehe festlegen, können im Falle ihrer Scheidung in Frankreich und Deutschland mit der gleichen Rechtsanwendung rechnen.Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Katharina Kraft-Rudel

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