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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Kassenbeiträge auf Einmalrenten?

Als ich aufgehört habe zu arbeiten, habe ich mir meine Betriebsrente auszahlen lassen. Jetzt soll ich zehn Jahre lang Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen – und zwar auf den ursprünglichen Betrag. Inzwischen habe ich einen Teil des Geldes aber schon gar nicht mehr. Was kann ich tun?

Ein über den Arbeitgeber laufender Altersvorsorgevertrag ist immer eine Betriebsrente. Die Beitragsbelastung, unter der Sie leiden, wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion zum Januar 2004 eingeführt. Zuvor waren Kassenbeiträge nur auf in Rentenform ausgezahlte Betriebsrenten fällig und auch nur zur Hälfte. Nach der Umstellung wurden volle Beiträge fällig, und auch Einmalzahlungen wurden beitragspflichtig.

Um die einmalige Belastung bei Einmalzahlungen abzumildern, wird der Betrag jeweils auf 120 Monatsbeiträge umgerechnet, allerdings schlagen Beitragserhöhungen der Kassen im Laufe der Jahre – wie jetzt – auch noch zu Buche. Sie könnten sich von der dauernden Last befreien, indem Sie jetzt eine Einmalzahlung für die Restlaufzeit tätigen, aber an der Höhe der Belastung ändert sich dadurch nicht wirklich etwas.

Die doppelte Beitragsbelastung von Betriebsrenten und der gleichzeitige Einschluss von Einmalzahlungen überraschten und entsetzten damals viele Menschen. Das gilt auch heute noch. Einen kleinen Lichtblick hat das Bundesverfassungsgericht den Betroffenen beschert. Das höchste deutsche Gericht hat nach mehreren abschlägigen Entscheidungen zu diesem Thema ein für die Betroffenen positives Urteil gefällt. Das Gericht hatte im September 2010 entschieden, dass zumindest privat gezahlte Beiträge in eine Direktversicherung im Alter nicht mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt werden dürfen (Az: 1 BvR 1660/08). Gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner, die in der Vergangenheit eine zunächst betriebliche Altersvorsorge privat weitergeführt hatten, müssen darauf also keine Beiträge zahlen. Sie bekommen zu viel Gezahltes sogar von den Krankenkassen zurück.

Die Techniker Krankenkasse hat bereits angekündigt, „alle Beiträge, die zu Unrecht eingezogen worden sind“, wieder zu erstatten. Geld gibt es in solchen Fällen allerdings nicht für jeden: Der Betriebsrentner muss in der Phase der Privatzahlung im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer eingetragen gewesen sein.

Die Beiträge muss jeder selbst von seiner Kasse zurückfordern. Die Krankenkassen schreiben die Betroffenen nicht an. Foto: promo

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an Susanne Meunier

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