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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Was tun gegen den Steuerbescheid?

Das Finanzamt hat in meinem Einkommensteuerbescheid 2007 vergessen, den mir ab dem 65. Lebensjahr zustehenden Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen. Wie lange ist ein Einkommensteuerbescheid anfechtbar?

Gegen einen Einkommensteuerbescheid kann man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Die Einspruchsfrist verlängert sich auf ein Jahr, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung im Steuerbescheid unterblieben oder unrichtig ist.

Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Einkommensteuerbescheid nur noch unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Festsetzungsverjährung von allgemein vier Jahren geändert werden. Dazu zählt beispielsweise eine Änderung wegen neuer Tatsachen (Paragraf 173 Abgabenordnung) oder eine Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeiten (Paragraf 129 AO). Die Vierjahresfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist (für 2007 in 2008).

Bei einem Änderungsantrag aufgrund neuer Tatsachen kann ein bestandskräftiger Bescheid zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden und den Steuerpflichtigen hieran kein grobes Verschulden trifft. Einen Änderungsantrag wegen offenbarer Unrichtigkeit kann man stellen, wenn Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten unterlaufen sind. Dazu zählt man Fehler, die auf mechanischem Versehen beruhen. Gleiches gilt auch bei Übertrags-, Eingabe- oder Ablesefehlern.

In Ihrem Fall könnte es möglich sein, dass das Finanzamt versehentlich ein falsches Geburtsdatum erfasst hat, aufgrund dessen die Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags unterblieb. Ein Änderungsantrag nach Paragraf 129 AO könnte dann Abhilfe schaffen.

Hat das Finanzamt einen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach Paragraf 164 AO erlassen, ist der Steuerfall auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist für beide Seiten in vollem Umfang offen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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