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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Kann ich Verluste verrechnen?

Ich habe vor drei Jahren eine Unternehmensanleihe mit einem Nominalzins von fünf Prozent zu einem Kurs von 104 Euro gekauft. Bei der Endfälligkeit hat mir die Bank jetzt einen Veräußerungsverlust von 200 Euro bescheinigt. Kann ich den bei der Steuererklärung geltend machen?

Vor drei Jahren, also 2008, war die Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer. Das ist Pech für Sie. Seit 2009 unterliegen auch Wertpapierverkäufe der Abgeltungssteuer (unabhängig von der Haltedauer); dann hätte Ihre Bank bei einem Gewinn 25 Prozent abgezogen, ein Verlust wäre mit anderen Kapitalerträgen gegengerechnet worden und hätte die Steuer gemindert. Leider unterliegt Ihr Kauf dem alten Recht. Bis zum 31. Dezember 2008 galt, dass Wertpapierveräußerungen nur innerhalb von 12 Monaten berücksichtigt werden! Diese Frist ist in Ihrem Fall überschritten. Ihr Spekulationsverlust ist daher steuerlich nicht relevant. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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