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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Eine Steuerkarte für 60 Euro?

Mein Mann hat in diesem Winter vor unserem Mietshaus mit Einverständnis der Hausverwaltung zusätzlich zum Schneeräumdienst Schnee geschippt. Voraussichtlich wird er demnächst auch noch kleine Gartenarbeiten verrichten. Es geht um rund 60 Euro im Monat. Die Hausverwaltung verlangt dafür eine Lohnsteuerkarte. Das Finanzamt hat mir aber gesagt, dass man keine Lohnsteuerkarte braucht. Bei der zusätzlichen Lohnsteuerkarte und der Steuerklasse sechs bestehe die Gefahr, dass von dem Geld nichts übrig bleibt. Stimmt das?

Für einen geringfügigen Monatslohn von etwa 60 Euro ist die Vorlage einer Lohnsteuerkarte nicht notwendig. Für sogenannte Minijobs bis zu 400 Euro monatlich gelten nämlich Erleichterungen. Der Arbeitgeber kann solche Fälle pauschal abrechnen und führt 30 Prozent an die Bundesknappschaft ab, womit die Lohnsteuer und die Sozialabgaben abgegolten werden.

Solche Minijobs sind auch nicht bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und führen zu keiner Erhöhung der steuerlichen Progressionswirkung.

Bei einer Nebenbeschäftigung gilt nur die erst begonnene Nebentätigkeit als Minijob. Weitere Nebentätigkeiten können nicht als Minijob behandelt werden.

Wer kein Hauptlohnverhältnis hat, kann mehrere Minijobs nebeneinander haben, solange die 400-Euro-Grenze bei allen Jobs zusammen nicht überschritten wird. Die Abrechnung über eine zweite Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse sechs wäre in diesem Fall für den Arbeitnehmer deutlich ungünstiger.Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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