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Wirtschaft: Rechtsbeistand vom Architekten - Auch Nichtjuristen dürfen bald Rechts-Rat erteilen

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Autowerkstätten künftig erlauben, nach einem Unfall nicht nur den verbeulten Kotflügel zu richten, sondern darüber hinaus auch den gesamten Schadensfall mit der Versicherung abzuwickeln. Auch andere Nichtjuristen wie Architekten oder Banker sollen ihre Kunden künftig rechtlich beraten dürfen – allerdings nur in engen Grenzen, als „Nebenleistung“ zu ihrem normalen Geschäftsbetrieb.

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Autowerkstätten künftig erlauben, nach einem Unfall nicht nur den verbeulten Kotflügel zu richten, sondern darüber hinaus auch den gesamten Schadensfall mit der Versicherung abzuwickeln. Auch andere Nichtjuristen wie Architekten oder Banker sollen ihre Kunden künftig rechtlich beraten dürfen – allerdings nur in engen Grenzen, als „Nebenleistung“ zu ihrem normalen Geschäftsbetrieb.

Dies und anderes sieht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz vor, das nach Angaben von Justizministerin Zypries am heutigen Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll. Das Gesetz, das Mitte 2007 in Kraft treten könnte und nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, erlaubt künftig auch die unentgeldliche Rechtsberatung innerhalb von Familien, im Freundeskreis und zu karitativen Zwecken. Bislang war das verboten.

Das neue Gesetz löst das alte Rechtsberatungsgesetz ab, das die Nationalsozialisten 1935 erlassen hatten, um jüdische Anwälte „aus der anwaltlichen Tätigkeit herauszuhalten“, wie Zypries sagte. „Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz wollen wir eine zeitgemäße, europafeste Regelung für nichtanwaltliche Rechtsdienstleistungen schaffen.“ Das bisherige Beratungsmonopol der Anwälte soll damit aufgebrochen werden. Der Kern der rechtlichen Beratung und Vertretung, insbesondere vor Gericht, werde aber auch künftig Rechtsanwälten überlassen bleiben, betonte Zypries gestern in Berlin. Ein älterer Entwurf vom Herbst 2004 hatte dies noch offen gelassen.

Während bisher nur berufsständische oder ähnliche Organisationen wie Gewerkschaften oder Mietervereine ihre Mitglieder rechtlich beraten dürfen, soll dies künftig jeder Vereinigung erlaubt sein – auch Automobilclubs. „Wir prüfen gerade, ob wir groß einsteigen“, sagte Ulrich May, Jurist beim ADAC, dieser Zeitung. Die Entscheidung, ob den Mitgliedern künftig auch Rechtsberatung angeboten wird, soll voraussichtlich im November fallen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte den ministeriellen Gesetzentwurf. „Qualifizierte Rechtsberatung kann es nur von Anwälten geben“, hieß es gestern bei der Standesvertretung. Auch Verbraucherschützer haben Bedenken. Die Verbraucherzentrale Bundesverband forderte die Einfügung einer Schutzklausel für den Fall, dass der Kfz-Meister, der Architekt oder die Bank eine falsche Rechtsberatung erteilt. Zypries hält das nicht für nötig.

Maren Peters

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