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Rechtsfrage: Kann ich ein Kind adoptieren?

Ein Ehepaar möchte ein Kind adoptieren. Da die Eheleute schon älter sind, haben sie in Deutschland wenig Chancen. Daher überlegen sie, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Ist das einfacher? Eine Rechtsfrage an Katharina Kraft-Rudel, Fachanwältin für Familienrecht.

Eine seriöse Auslandsadoption ist aus guten Gründen nicht „einfacher“ als eine Inlandsadoption. Denn die Vermittlung eines ausländischen Kindes an Adoptiveltern in Deutschland gelingt im Ergebnis nur, wenn dabei den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprochen wird. Zunächst ist zwischen Staaten zu unterscheiden, die das Internationale Adoptionsabkommen unterzeichnet haben und den übrigen sogenannten Nichtvertragsstaaten.

Wenn ein Kind aus einem Vertragsstaat adoptiert werden soll, muss dies unter Einschaltung einer autorisierten Vermittlungsstelle erfolgen. Die Vermittlungsstelle hat die Adoptionsbedürftigkeit des Kindes an seinem Wohnort und die Elterneignung der Adoptionsbewerber zu prüfen. Nach erfolgter Prüfung muss die Adoption zusätzlich von dem Staat, dem das Kind angehört, und von der zuständigen staatlichen Stelle in Deutschland genehmigt werden. Nur wenn beide Staaten mit der Adoption einverstanden sind, kann das Adoptionsverfahren fortgesetzt werden. Die Bundeszentrale für Auslandsadoptionen in Bonn unterhält eine Liste der Vertragsstaaten und der zugelassenen Vermittlungsstellen (www.bundesjustizamt.de).

Bei einer Adoption in einem Staat, der nicht Vertragspartner des Internationalen Adoptionsabkommens ist, müssen diese Bedingungen nicht erfüllt werden. Mit diesen Staaten ist eine Adoption auch ohne Einschaltung einer Vermittlungsstelle nicht verboten, beinhaltet aber das Risiko, dass Schwierigkeiten bei der Einreise des Kindes entstehen und die Anerkennung der Adoption in Deutschland versagt wird. Entsprechend ist erst kürzlich über eine indonesische Adoption geurteilt worden. Das deutsche Gericht hat die Anerkennung abgelehnt, weil von den Behörden in Indonesien nicht konkret geprüft worden war, ob die Adoption dem Wohl des Kindes diente und die Eltern geeignet waren.

Bei der Frage, welche Länder als Adoptionsländer in Betracht kommen, muss beachtet werden, dass das Adoptionsrecht in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt ist. Es kann sein, dass eine ausländische Adoption nicht dieselben rechtlichen Wirkungen hat wie eine deutsche Adoption. Man unterscheidet zwischen starken und schwachen Adoptionen. Wird ein Kind in einem Land mit einer „schwachen Adoption“ angenommen, kann das zur Folge haben, dass das adoptierte Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann. Es sollte daher zunächst geprüft werden, welche Wirkungen das ausländische Recht des jeweiligen Landes für die Adoption vorsieht. Auch diese Information wird auf den Internetseiten der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen zur Verfügung gestellt.

an Katharina Kraft-Rudel

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