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Rechtsfrage: Soll ich für die Rente vorarbeiten?

an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

In meinem Betrieb soll es jetzt Lebensarbeitszeitkonten geben. Auf dem Konto sollen nicht vergütete Überstunden und nicht ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld gesammelt werden. Das, was dort angespart ist, soll mir erlauben, früher in Rente zu gehen. Ich weiß aber nicht, ob ich der Sache trauen kann. Was meinen Sie?

Es kommt darauf an, ob Ihr Arbeitgeber Ihr Langzeitkonto für den Insolvenzfall absichert oder nicht. Fragen Sie unbedingt danach, bevor Sie mitmachen.

Über Arbeitszeitkonten können Arbeitnehmer über Jahre, sogar Jahrzehnte hinweg zusätzliche Arbeitszeiten anhäufen. Vielleicht können Sie auch nicht genommenen Urlaub oder Lohnanteile dort einbringen. Ein Langzeitkonto kann in Geld oder in Zeit geführt werden. Das Wertguthaben wird ohne Steuer und ohne Sozialabgaben angespart. Beide Abgaben werden allerdings fällig, wenn das Geld an Sie ausgezahlt wird. Von der Sozialabgabenfreiheit beim Ansparen profitieren Sie als Arbeitnehmer, aber ebenso Ihr Arbeitgeber. Guthaben auf Langzeitkonten werden bisher am häufigsten für einen vorzeitigen Rentenbeginn verwendet. Doch auch Beschäftigte, die heute noch jung sind, können sich mit einem Langzeitkonto eine bezahlte Freistellung oder einen vorzeitigen Ruhestand sichern.

Wer eine Firma verlässt, bevor er sein Guthaben verbraucht hat, kann sich sein Geld auszahlen lassen. Er könnte sein Guthaben auch zur neuen Firma mitnehmen. Oder er lässt es stehen und ruft es beispielsweise erst im Rentenalter ab. Beides funktioniert aber nur, wenn die Betriebe mitmachen. Zeitwertguthaben können auch für eine betriebliche Altersversorgung genutzt werden. Sollen sie rückwirkend in eine Betriebsrente umgewandelt werden können, muss das vorher vereinbart gewesen sein.

Wird der Gegenwert eines Arbeitszeitguthabens in eine Betriebsrente gesteckt, hat das Vorteile: Bei Auszahlung im Rentenalter ist der individuelle Steuersatz des ehemaligen Arbeitnehmers vermutlich geringer als in seiner aktiven Zeit. Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an. Wird ein Wertguthaben in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt, wäre es außerdem sofort bei Insolvenz geschützt. Vorher ist das oft nicht der Fall.

Je mehr Zeit oder Geld ein Arbeitnehmer ansammelt, desto wichtiger ist es für ihn, dass sein Guthaben sicher ist. In den vergangenen Jahren haben immer wieder Arbeitnehmer jahrelang vorgearbeitet und nie dafür Geld bekommen, weil ihr Betrieb Konkurs gemacht hat. Seit August 2003 müssen Arbeitgeber höhere Wertguthaben absichern. Das kann unternehmensintern erfolgen. Das Mutterunternehmen verpflichtet sich dann, bei Insolvenz einer Tochter für solche Guthaben einzustehen. Geht die Mutter Pleite, hilft diese Zusage den Betroffenen aber wenig. Möglich ist auch eine branchenübergreifende Insolvenzsicherung, die per Tarifvertrag geregelt wird. Auch Externe bieten Produkte für eine Absicherung an. Foto: promo

an Susanne Meunier

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