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RECHTSLAGE: Ein Drittel weniger

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld kann von Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet werden. In dem Fall arbeiten die Angestellten im ganzen Betrieb oder einzelnen Abteilungen weniger oder gar nicht mehr.

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld kann von Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet werden. In dem Fall arbeiten die Angestellten im ganzen Betrieb oder einzelnen Abteilungen weniger oder gar nicht mehr. Der Betriebsrat muss der Einführung der Kurzarbeit zustimmen. Die Betroffenen erhalten, abhängig vom Familienstand, 60 bis 67 Prozent der sogenannten Nettogehaltsdifferenz. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden für den Zeitraum für den Arbeitnehmer bezahlt – alle Ansprüche bleiben damit erhalten. Wegen der aktuellen Krise wird das Arbeitsministerium zum 1. Januar die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von derzeit 12 auf 18 Monate verlängern. Wird Kurzarbeit länger als sechs Monate gewährt, kann die Agentur die Mitarbeiter an andere Firmen vermitteln. kph

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