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Wirtschaft: Rechtsschutz: Hilfe vom Staat

Wer wenig Geld hat, kann auf Kosten des Staates zum Anwalt gehen. Die Beratungshilfe ermöglicht eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.

Wer wenig Geld hat, kann auf Kosten des Staates zum Anwalt gehen. Die Beratungshilfe ermöglicht eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Für das Beratungsgespräch zahlen Sie dann nur zehn Euro, die in Härtefällen auch erlassen werden können. Die Prozesskostenhilfe springt ein, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht geht. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten entweder in voller Höhe oder schießt die Kosten zumindest vor. Voraussetzung: Nach Abzug aller Kosten (etwa Steuern, Sozialabgaben, Miete, Versicherung, Heizung) dürfen Ihnen im Monat nicht mehr als 353 Euro übrig bleiben. Derselbe Freibetrag steht auch Ihrem Ehepartner zu, und für jedes Kind sind 248 Euro frei. Sind Ihre Einnahmen höher, scheidet zwar die Beratungshilfe, nicht aber die Prozesskostenhilfe aus. Dann droht Ihnen jedoch die Aussicht, zumindest einen Teil in Raten zurückzahlen zu müssen.

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