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Wirtschaft: Reform für 630-Jobs abgelehnt

BONN (Sp).Vertreter von Gewerkschaften, Wirtschaft und Verbänden haben am Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Reform der 630-Mark-Jobs eine Absage erteilt.

BONN (Sp).Vertreter von Gewerkschaften, Wirtschaft und Verbänden haben am Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Reform der 630-Mark-Jobs eine Absage erteilt.Der Bundessozialausschuß hatte 38 Experten eingeladen, um deren Meinung zu den geplanten Änderungen zu erfahren.Gewerkschaften und Sozialausschüsse begrüßten die Reform zwar prinzipiell.Sie geht ihnen allerdings nicht weit genug.Der Mißbrauch der 630-Mark-Jobs werde mit der jetzigen Gesetzesvorlage nicht verhindert.

Wirtschaftsverbände befürchten hingegen die "schleichende Abschaffung" dieser Jobs, was die Oppositionsparteien als Bestätigung ihrer Position werteten.Sie sprachen von "vernichtender Kritik".Das Gesetz in seiner jetzigen Form dürfe nicht am 1.April in Kraft treten.

Gewerkschaften und Sozialverbände lobten, daß mit dem Entwurf die "Erosion der Sozialkassen" verhindert werden.Der Finanzwissenschaftler und Rentenfachmann Bert Rürüp hob hervor, daß die zusätzlich geplanten Kontrollen der Arbeitgeber verhindere, daß Arbeitnehmer diese Jobs mißbrauchen, indem sie mehrere Mini-Jobs nebeneinander hielten.Auch die Steuervorteile entfallen so.Allerdings sei auch nach der Reform reguläre Beschäftigung teurer als geringfügige, kritisierte Rürüp.Ein Beschäftigungseffekt sei also nicht zu erwarten.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Arbeitgeber künftig pauschal 22 Prozent an die Renten- und Krankenkassen abführen, ohne daß im Gegenzug ein Anspruch auf Leistungen entsteht.Nach der alten Regelung waren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungsbefreit.Die bisher abgeführte Pauschalbesteuerung von ebenfalls 22 Prozent entfällt.Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hält den ganzen Ansatz für falsch.Wer reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schaffen wolle, müsse auch dort ansetzen.Die Sozialbeiträge für diese Beschäftigten müßten von derzeit 43 auf 38 Prozent gesenkt, eine Steuerreform, die Unternehmen entlastet, verabschiedet werden.Die Bestrafung der Mini-Jobber sei der falsche Hebel.

Der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhoff äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.Der Entwurf der rot-grünen Regierung verstoße gegen das Versicherungs- und Verantwortungsprinzip, weil die geringfügig Beschäftigten Beiträge zahlen, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung zu erwerben.

Die Krankenkassen nannten die neue Regelung kompliziert, vor allem wegen der Kontrollen.Allerdings sei man auf die pauschalierten Beiträge angewiesen.Daß die Versicherten keine Gegenleistung erhalten, sei unerheblich, weil 95 Prozent über Eltern oder Familie mitversichert seien.

Zu Beginn der Anhörung hatte es beinahe so ausgesehen, als würde die Anhörung unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.Die Ausschußvorsitzende, Doris Barnett (SPD), wich gleich zu Beginn der Anhörung von der ursprünglichen Tagesordnung ab und rügte einige Sachverständige scharf, unter ihnen den Verfassungsrichter Kirchhoff, die sich schon vor der Anhörung an die Presse gewandt waren, um seine Kritik zu äußern.Barnett sprach von einer unschönen Medienkampagne.

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