zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Reformvorschlag V: Weiter so

Die letzte Alternative heißt: weiter so. Die Instrumente, mit denen man auch ohne Reformen den Kassen mehr Geld verschaffen könnte, heißen Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze und Beitragshöhe.

Die letzte Alternative heißt: weiter so. Die Instrumente, mit denen man auch ohne Reformen den Kassen mehr Geld verschaffen könnte, heißen Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze und Beitragshöhe. Mit der Versicherungspflichtgrenze legt die Politik fest, wer in die private Krankenkasse wechseln darf. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, für welchen Teil des Monatseinkommens Kassenbeiträge gezahlt werden müssen.

Die Versicherungspflichtgrenze hat die Bundesregierung zum 1. Januar von 3375 Euro auf 3825 Euro heraufgesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt inflationsbedingt von 3375 Euro auf 3450 Euro. Zudem haben zahlreiche Krankenkassen Beitragserhöhungen angekündigt. Das bringt Geld.

Also weiter so? Würde man die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf das Niveau in der gesetzlichen Rente erhöhen (West: 5100 Euro/Ost: 4250 Euro), könnten die Krankenkassen ihre Beitragssätze um 0,5 Prozentpunkte ermäßigen, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ausgerechnet. Aber: Erhöhungen sind nicht grenzenlos möglich. Denn der Kassenbeitrag ist eine Zwangsabgabe und muss daher in einem angemessenen Verhältnis zu den Krankheitskosten stehen, warnen Experten vor einer zu deutlichen Ausdehnung der Beitragsbemessungsgrenze. Auch die Versicherungspflichtgrenze dürfe man nicht beliebig erhöhen: Denn sonst könnte die private Krankenversicherung von ihrem Nachwuchs abgeschnitten werden und werde in ihrem Bestand bedroht. Und auch die Beitragssätze lassen sich nicht unbegrenzt hochschrauben: Denn das verteuert die Lohnkosten und vernichtet Jobs. hej

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false