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Wirtschaft: Regeln im Schlußverkauf

Auch wenn es beim Kampf um das beste Schnäppchen manchmal hochhergeht, gelten im Sommerschlußverkauf doch die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie während des übrigen Jahres.Der Hinweis vieler Kaufhäuser, daß Schlußverkaufware "vom Umtausch ausgeschlossen" sei, trifft deswegen nur teilweise zu.

Auch wenn es beim Kampf um das beste Schnäppchen manchmal hochhergeht, gelten im Sommerschlußverkauf doch die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie während des übrigen Jahres.Der Hinweis vieler Kaufhäuser, daß Schlußverkaufware "vom Umtausch ausgeschlossen" sei, trifft deswegen nur teilweise zu.Die Händler sind in der Tat nicht verpflichtet, fehlerfreie Ware zurückzunehmen - es sei denn, aus Kulanz.Bei Mängeln, die der Verkäufer zu vertreten hat, ist die Gesetzeslage jedoch eindeutig: Der Käufer kann "die Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen", wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt.

Sollte das T-Shirt oder die Jacke aus dem Sommerschlußverkauf also einen Fehler haben, kann der Kunde binnen sechs Monaten reklamieren.Bei offensichtlichen Fehlern muß er das sofort tun.Eine Ausnahme gibt es lediglich, wenn der Händler bei Sonderangeboten von Textilien auf bestimmte Mängel hingewiesen hat.

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