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Wirtschaft: Regelung zur Besteuerung: Steuerwettbewerb muss sein

Eine einheitliche Regelung zur Besteuerung von Kapitalerträgen in der Europäischen Union ist einen Schritt näher gerückt. Seit Jahren haben die Finanzminister der EU bei vielen Treffen um ein Abkommen gerungen.

Eine einheitliche Regelung zur Besteuerung von Kapitalerträgen in der Europäischen Union ist einen Schritt näher gerückt. Seit Jahren haben die Finanzminister der EU bei vielen Treffen um ein Abkommen gerungen. Einmal scherten die Briten aus, weil sie Angst um den Londoner Bond-Markt hatten, ein anderes mal die Österreicher, weil sie ihr Bankgeheimnis gefährdet sahen. Zuletzt hatten die Luxemburger Angst, Brüssel wollte den Wettbewerbsvorteil ihres attraktiven Finanzplaztes untergraben. Der jetzige Beschluss sieht vor, dass in der EU für Zinserträge zunächst 15, später 20 Prozent Quellensteuer entrichtet werden müssen. Das kann man als Kompromiss begrüßen: Weil die Sätze einigermaßen moderat ausfallen, können die Staaten bei ihren Bürgern auf Akzeptanz hoffen. Bejubeln muss man das Abkommen indessen nicht. Denn nirgendwo steht geschrieben, dass Zinserträge wie Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit zu besteuern sind. In Zeiten globaler Mobilität der Kapitalmärkte haben die Staaten jedoch Angst, der Steuerwettbewerb könne ihre fiskalpolitische Autorität zunichte machen. Doch auch nach einer europäische Einigung wird diese Angst nicht gänzlich verschwinden. Denn Kapital ist frei, und der Anleger kann sein Geld auch außerhalb Europas anlegen. Sicherheit hätten die Staaten erst, wenn ein Weltabkommen zur Zinsbesteuerung zustande käme. Dazu wird es nicht kommen. Das ist gut, weil es verhindert, dass die EU-Steuerharmonisierer den Bogen überspannen. Steuern sind Preise für öffentliche Leistungen. Ein internationales Steuerkartell entzöge die Staaten dem Wettbewerb: Sie müssten die Verwendung der Einnahmen vor ihren Bürgern nicht mehr legitimieren, weil diese keine Ausweichmöglichkeiten mehr hätten.

Rainer Hank

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