zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Regierung will Chaos bei Renten beenden

Für die Betriebsrente sollen künftig einheitliche Regeln gelten / Ministerium legt Referentenentwurf vor

Berlin/Würzburg (hej/ce). Die Bundesregierung will die Besteuerung der Betriebsrenten vereinheitlichen. Alle Durchführungswege sollen künftig einheitlichen Steuerregeln unterliegen. Wie bei der gesetzlichen Rente geplant, sollen auch die Betriebsrenten künftig nachgelagert besteuert werden. Das geht aus dem Referentenentwurf zur Neuregelung der Rentenbesteuerung vor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Allein bei den Direktversicherungen entgehen dem Staat dadurch bis zum Jahr 2010 Steuereinnahmen von knapp einer Milliarde Euro.

Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung sollen ab dem 1. Januar 2005 auch die Einzahlungen in betriebliche Vorsorgesysteme (Direktversicherungen, Pensionskassen) schrittweise steuerfrei gestellt werden. Dafür müssen die Betriebsrenten dann im Alter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Bisher gelten für die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge unterschiedliche Regelungen.

Bei der gesetzlichen Rente sieht der Entwurf von Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor, dass ab dem Jahr 2005 die Hälfte der Rente steuerpflichtig werden soll. Der zu versteuernde Anteil soll von da an kontinuierlich steigen. Im Jahr 2040 soll schließlich die gesamte Rente der Steuerpflicht unterliegen. Bisher werden die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur zu etwa 30 Prozent versteuert. Da Beamtenpensionen dagegen – nach Abzug diverser Freibeträge – voll versteuert werden müssen, hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, diese Ungleichbehandlung zu beenden.

Der Besteuerung der Alterseinkünfte steht jedoch eine Entlastung bei den Beiträgen gegenüber. Nach dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums sollen zum 1. Januar 2005 zunächst 60 Prozent der Einzahlungen steuerfrei bleiben, bis zum Jahr 2025 sollen es 100 Prozent der Altersvorsorgebeiträge sein. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums führt dieses bei den Bürgern zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung. Da die Steuersätze während des Arbeitslebens höher sind als im Alter, kommen bereits im Jahr 2005 auf Bund, Länder und Gemeinden Mindereinnahmen von 975 Millionen Euro zu. Bis zum Jahr 2010 werden diese auf 4,3 Milliarden Euro steigen.

Doch nicht alle Bevölkerungsgruppen werden von der Reform der Rentenbesteuerung profitieren. Denn für die Steuerfreiheit der eingezahlten Rentenbeiträge sieht der Referentenentwurf eine Deckelung vor, die dem Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten entspricht – das sind derzeit gut 990 Euro im Monat. Wer viel einzahlt, kann nicht alle Pflichtbeiträge absetzen, kritisierte der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Benachteiligt seien vor allem Mitglieder der Bundesknappschaft, die überdurchschnittlich hohe Rentenbeiträge zahlen. Das sei „nicht ganz unproblematisch“, sagte VDR-Geschäftsführer Franz Ruland.

Auch die Beamten müssen sich auf Einbußen gefasst machen. Der Versorgungsfreibetrag für Beamten- und Werkspensionen soll schrittweise abgeschafft werden, betroffen sind erstmals Staatsdiener, die 2006 in den Ruhestand gehen. Daneben soll auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Pensionäre von 1044 auf 102 Euro im Jahr gekürzt werden. Für Beamte mit kleinen Pensionen sind jedoch Härteregelungen geplant. Auch das Steuerprivileg der Kapital-Lebensversicherungen (Steuerfreiheit der Erträge) soll für alle nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Policen entfallen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false