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Wirtschaft: Regierung will Rechte der Kleinanleger stärken Klagen gegen Manager

sollen erleichtert werden

Berlin (asi). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Rechte von Aktionären gegenüber Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern ab kommendem Jahr stärken. In einem Gesetzentwurf, der noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten werden soll, wird dazu nicht nur die Haftungsfrage bei Streitigkeiten von Aktionären und Vorständen neu geregelt werden. Mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) will die Justizministerin 2005 auch die Rechte der Unternehmen in Hauptversammlungen stärken.

Im Kern geht es in dem Gesetz darum, wann Aktionäre Schadenersatz beanspruchen können, wenn sie sich durch Entscheidungen des Unternehmens finanziell benachteiligt sehen. In einem solchen Fall sollen in Zukunft die Klagen von Kleinaktionären zugelassen werden, die Anteile in Höhe von einem Prozent des Grundkapitals oder mit einem aktuellen Börsenwert von 100 000 Euro halten. Bisher konnten solche Klagen erst erfolgen, wenn Anteilseigner einen wesentlich größeren Aktienbesitz hatten. Allerdings ist in dem Gesetz vorgesehen, dass es vor der eigentlichen Verhandlung vor Gericht ein Zulassungsverfahren gibt. Damit sollen missbräuchliche Klagen ausgesiebt werden.

Im Gegenzug zu erweiterten Klagerechten erhält nach den Vorstellungen des Ministeriums ein Vorstand einen Haftungsfreiraum, wenn er „eine unternehmerische Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen getroffen hat“. So wird es künftig nicht möglich sein, den Vorstand eines Telekomunternehmens deshalb in Regress zu nehmen, weil er vor einigen Jahren dem Kauf einer UMTS-Lizenz zugestimmt hat – auch wenn diese heute als völlig überteuert gelte. Dennoch geht die Justizministerin davon aus, dass Berufshaftpflichtversicherungen für Manager in Zukunft noch notwendiger sein werden.

Der Ablauf der Hauptversammlungen soll durch eine stärkere Position des Versammlungsleiters gestrafft werden. Dieser soll in Zukunft das Recht haben, nicht nur die Redezeit der Aktionäre während der Versammlung zu begrenzen. Auch die Anzahl der Fragen, die zugelassen sind, soll er begrenzen können – und zwar nach Abwägung der Gegebenheiten. Erreicht werden soll damit, dass sich Hauptversammlungen in Zukunft nicht mehr stundenlang mit Nebenfragen befassen müssen, nur weil sie einzelnen Aktionären wichtig erscheinen. Fragen, die die Unternehmen in jedem Jahr erwarten, können in Zukunft vor Beginn der Hauptversammlung auf der Homepage des Unternehmens schriftlich beantwortet werden. Neu geregelt werden soll mit dem Gesetz auch das Zulassungsverfahren für Aktionäre zur Hauptversammlung.

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