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Wirtschaft: Regierung will Spielraum für Rabatte ausweiten Sonderaktionen ohne Begrenzung Gesetzentwurf nach der Wahl

Berlin (hej). Die Bundesregierung will dem Handel größere Freiheiten bei der Veranstaltung von Rabatt- und Sonderaktionen einräumen.

Berlin (hej). Die Bundesregierung will dem Handel größere Freiheiten bei der Veranstaltung von Rabatt- und Sonderaktionen einräumen. Nach Informationen aus dem Bundesjustizministerium soll ein entsprechender Gesetzentwurf zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden. Das Ministerium will das derzeit geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) weitgehend liberalisieren und den Anbietern mehr Sonderverkäufe „mit viel Fantasie“ erlauben, sagte eine Sprecherin. Allerdings müssten kleine und mittlere Unternehmen auch weiterhin vor der Marktmacht der großen Konkurrenz geschützt werden.

Der Einzelhandelsverband begrüßte die Liberalisierungspläne der Regierung. Es sei richtig, befristete Rabattaktionen auch außerhalb der Schlussverkäufe zu erlauben, sagte Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer des Hauptverbands des deutschen Einzelhandels (HDE). Allerdings müssten Sommer- und Winterschlussverkauf unbedingt erhalten bleiben. Mit Blick auf die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Händlern und der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs mahnte Pellengahr klare Wettbewerbsregeln an. „Die Unsicherheit darüber, was erlaubt ist und was nicht, muss ein Ende haben“, sagte der Verbandssprecher. Die Wettbewerbszentrale warnte unterdessen davor, sämtliche Beschränkungen bei Sonderverkäufen abzuschaffen.

Nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) soll es künftig keine zeitlichen Reglementierungen für Rabattaktionen mehr geben. Bislang sind derartige „Sonderveranstaltungen“ nach Paragraf 7 des UWG streng begrenzt. Außerhalb von Schluss-, Räumungs- und Jubiläumsverkäufen sind zeitlich befristete Rabatte auf das gesamte Sortiment verboten. Seit Februar vergangenen Jahres arbeitet jedoch eine beim Bundesjustizministerium angesiedelte Expertengruppe an Vorschlägen für eine UWG-Reform. Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Handels, der Ministerien, Verbraucherschützern und Juristen besteht, seien sich einig, dass das UWG reformiert werden müsste, sagte die Sprecherin des Justizministeriums.

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