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Wirtschaft: Regierung wird Mitbestimmung neu regeln - IG-Metall lobt Vorschläge von Arbeitsminister Riester

Die IG Metall ist zufrieden mit den Plänen der Bundesregierung zu einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Die von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) vergangene Woche den Fraktionen von SPD und Grünen übermittelten Vorstellungen deckten sich in fast allen Punkten mit denen der IG Metall, sagte Thomas Klebe, Abteilungsleitung gewerkschaftliche Betriebspolitik, dem Handelsblatt.

Die IG Metall ist zufrieden mit den Plänen der Bundesregierung zu einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Die von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) vergangene Woche den Fraktionen von SPD und Grünen übermittelten Vorstellungen deckten sich in fast allen Punkten mit denen der IG Metall, sagte Thomas Klebe, Abteilungsleitung gewerkschaftliche Betriebspolitik, dem Handelsblatt. "An manchen Stellen bleibt der Minister etwas vage", schränkte Klebe ein, doch sei das in diesem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens nicht weiter verwunderlich. Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, das im Kern seit mehr als 25 Jahren unveränderte Betriebsverfassungsgesetz bis Mitte 2001 zu reformieren. Die betriebliche Mitbestimmung soll dabei der veränderten Realität angepasst werden.

Die Gewerkschaften sind besonders besorgt über die rückläufige Zahl von Arbeitnehmern, die der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen. Vor allem kleine Betriebe sind nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums oft betriebsratsfrei. So gebe es nur in vier Prozent der Betriebe mit fünf bis 20 Beschäftigten einen Betriebsrat, bei 21 bis 100 Beschäftigten seien es 28 Prozent. Um diesen Trend zu stoppen, fordert die IG Metall unter anderem eine Neudefinition des Betriebsbegriffs. So müsse bei der Ausgliederung von Betriebsteilen der alte Betriebsrat ein Übergangsmandat auch für den neuen Betrieb erhalten. Auch sollen künftig unternehmensübergreifende Lösungen von Spartenbetriebsräten bis hin zur Fusion von Betriebsräten möglich sein. Hier herrscht Einigkeit mit Riester.

Darüber hinaus fordert die IG Metall die Pflicht zur Bildung eines Konzernbetriebsrats, auch wenn sich die Konzernspitze im Ausland befindet. Dieser Punkt hat durch die Fusion von Mannesmann mit dem britischen Mobilfunker Vodafone-Airtouch neue Aktualität gewonnen. Auch die Gewerkschaftsforderung nach Vereinfachung des Wahlverfahrens hat sich Riester zu Eigen gemacht. Bei der Forderung der IG Metall nach einer Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs hält sich Riester, ehemals zweiter Vorsitzender der Gewerkschaft, dagegen sehr bedeckt. Die IG Metall will erreichen, dass der Betriebsrat künftig auch für Leiharbeitnehmer, Scheinselbstständige und Telearbeiter eindeutig zuständig ist. Leiharbeitnehmer sollen das Recht bekommen, an ihrer Arbeitsstätte an den Betriebsratswahlen teilzunehmen. Klebe begründete dies damit, dass immer kleinere Stammbelegschaften mit einer wachsenden Zahl von Leiharbeitern auf dem gleichen Betriebsgelände zusammen arbeiteten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) war wesentlich weiter gegangen und hatte eine völlig neue Definiton des Arbeitnehmerbegriffs verlangt.

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