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Den Garten heizen. Die Aufnahme mit der Wärmebildkamera zeigt, wie viel Energie verschwendet wird. Gebäude stehen hierzulande für 40 Prozent des gesamten Verbrauchs. Die Regierung will nun mehr für den Klimaschutz tun – womöglich auf Kosten der Mieter.

© dpa

Regierungspläne: Mieter sollen mehr für Sanierung zahlen

Die Kosten, die Vermietern bei einer klimafreundlichen Renovierung von Gebäuden entstehen, sollen künftig stärker auf die Mieter umgelegt werden. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigt.

Berlin - Eine höhere Umlage der Sanierungskosten finde „natürlich auf den ersten Blick nicht jeder gut, aber es ist doch verständlich, dass sich solch eine Investition in die Zukunft sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter lohnen muss“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Der Mieter profitiere auf Dauer von niedrigeren Energiekosten.

Für Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, ist dieses Argument „nicht nachvollziehbar und offensichtlich nicht zu Ende gedacht“. Die Kosten für die Renovierung übersteige die Einsparung für Heizkosten in vielen Fällen. Der Vermieter ist nach derzeitiger Gesetzeslage berechtigt, elf Prozent aller Modernisierungskosten auf die Miete aufzuschlagen. Betrügen die Kosten einer energetischen Sanierung 20 000 Euro, so hätte dies nach Rechnung des Mieterbunds eine Mieterhöhung von mehr als 180 Euro im Monat zur Folge, die Heizkosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung betrügen dagegen im Schnitt nur etwa 80 Euro. Der Mieterbund fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, dass die Mieterhöhung die tatsächlich durch Senkung des Energieverbrauchs eingesparten Kosten nicht überschreiten darf.

Alexander Wiech, Sprecher der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund, sieht den Vorstoß Merkels dagegen erwartungsgemäß positiv: „Wir begrüßen, dass die Kanzlerin in dieser Sache vorankommen will.“ Dass die Mieter an den Kosten für energetische Sanierung beteiligt würden sei nur „logisch und konsequent“. Eine Erhöhung der gesetzlichen elf Prozent Renovierungskostenbeteiligung hält Wiech jedoch nicht für nötig. Vielmehr sei der bestehende Paragraf des Bundesgesetzbuchs praxisfreundlicher zu gestalten. Bisher machten viele Vermieter von ihrem Recht zum Umlegen der Kosten auf den Mieter keinen Gebrauch, weil eine zu umfassenende Nachweispflicht bestehe. So müsse dem Mieter bei jeder Einzelmaßnahme – beispielsweise vor dem Austausch eines einfach verglasten Fensters durch ein Wärmeschutzfenster – genau dargelegt werden, wie viel Energie durch diese Maßnahme eingespart werden könne. Vor diesem Aufwand schreckten viele Hauseigentümer zurück, sagte Wiech.

40 Prozent des Energieverbrauchs und 20 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland werden durch Gebäude verursacht. Deshalb hat die Bundesregierung das Thema energetische Sanierung zu einem zentralen Punkt ihres neuen Energiekonzepts gemacht. Bis 2050 soll der Energiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gesenkt werden. Für Hauseigentümer sollen wirtschaftliche Anreize geschaffen werden, ihre Häuser energetisch zu sanieren. Auch eine Änderung des Mietrechts werde zu diesem Zweck in Erwägung gezogen, heißt es in dem Programm.

Wie und wann das Mietrecht geändert werden soll, ist allerdings noch unklar. Das Bundesjustizministerium arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einem Gesetzentwurf. Nach Angaben des CDU- Mietrechtsexperten Jan-Marco Luczak soll es in der nächsten Woche ein Abstimmungsgespräch zwischen Justiministerium und Fraktionen geben, um konkrete Änderungen des Mietrechts zu besprechen. Luczak hält zum Beispiel eine Modifizierung des Minderungsrechts für denkbar, das es Mietern ermöglicht, während des Sanierungszeitraums die Miete zu mindern.

Zudem plädiert er dafür, den Begriff „Modernisierungsmaßnahme“ weiter zu fassen. Derzeit seinen nämlich nur Maßnahmen umlagefähig, bei denen nachweislich Energie eingespart werden könne. Der Einbau von Anlagen, die selbst Energie erzeugen könnten, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage, werde derzeit nicht berücksichtigt.

Stephanie Kirchner

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