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Regionalbahn

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Regionalverkehr: Millionen-Risiko für die Bahn

Die Deutsche Bahn muss womöglich einen hohen Millionenbetrag an die Länder Berlin und Brandenburg zurückzahlen, den sie von ihnen für den Betrieb von Regionalzügen bekommt. Der Grund: Die Europäische Kommission wirft den beiden Ländern vor, mit der Bahn einen Nahverkehrsvertrag abgeschlossen zu haben, der der Bahn überhöhte Zahlungen zusichert.

Berlin - Es geht um 2,5 Milliarden Euro, die der Bahn bis 2012 für den Zugverkehr in der Region zufließen sollen. Diese Summe sei zu hoch und daher als unerlaubte staatliche Beihilfe einzustufen, findet die Kommission. Sie hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und am Freitag die Bahn und die Bundesregierung in einem Schreiben ultimativ aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Setzt sich die Kommission durch, könnte sie damit die umstrittene Privatisierung der Bahn weiter gefährden.

Berlin und Brandenburg hatten 2002 den lukrativen, über zehn Jahre laufenden Vertrag an die Bahn vergeben, ohne ihn für den Wettbewerb auszuschreiben. Für insgesamt 35 Millionen Zugkilometer zahlen Brandenburg 2,1 Milliarden und Berlin 400 Millionen Euro. Der private Bahn-Konkurrent Veolia hatte sich daraufhin bei der EU beschwert, weil der Konzern für den Zugverkehr mehr Geld bekommen soll als auf dem Markt üblich. Bei einer Ausschreibung würden zumeist um 20 Prozent niedrigere Preise erzielt, hieß es. Eine „Überkompensation“ zugunsten der Bahn sieht auch Brüssel. Zudem moniert die Behörde, dass nicht ersichtig sei, wie der Preis zustande gekommen ist.

Außerdem hätten die drei Parteien nur einen „Globalpreis“ für die Strecken verhandelt. Wie hoch die Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf auf den einzelnen Strecken seien, werde nicht berücksichtigt. Lukrative, stark frequentierte Verbindungen, etwa der Regionalexpress 1 von Magdeburg nach Frankfurt an der Oder, werden demnach von den Ländern genauso vergütet wie Strecken, auf denen es wenige Fahrgäste gibt.

Außerdem, so heißt es weiter, bleibe der Preis für die Zugleistungen unverändert, obwohl einige Strecken in den kommenden Jahren aus dem Vertrag herausfallen und im Wettbewerb ausgeschrieben werden. Es gebe „Zweifel an der Transparenz“, resümiert die Kommission. Brüssel sieht seine Zweifel auch deshalb bestätigt, weil es in einem internen Bahnprotokoll heiße, es müsse in den letzten Vertragsjahren das verdient werden, „was man heute noch mehr verbraucht“.

Die Kommission argwöhnt, dass es bei dem Vertrag letztlich um ein Tauschgeschäft ging und „nicht mit dem Vertrag zusammenhängende Interessen ins Spiel gebracht wurden“. Das bedeutet, dass die Bahn Zusagen über Investitionen in Strecken oder Ausbesserungswerke an die Bedingung geknüpft haben könnte, dass die Länder sie vor Konkurrenz schützt.

Sollte die Bahn in dem Streit unterliegen, könnte dies weit reichende Folgen für ihr zukünftiges Geschäft und die Börsenpläne haben. Der Regionalverkehr ist neben der Logistiksparte Schenker der wichtigste Gewinnbringer für den Staatskonzern. Die Bahn dominiert auch in anderen Ländern den Markt – zwar haben Wettbewerber zuletzt häufig Erfolg bei der Ausschreibung von Zugstrecken, doch die Bahn beherrscht weiter mehr als zwei Drittel des Marktes. Sollten die Länder in Zukunft gezwungen sein, jede Strecke auszuschreiben, würde die Bahn noch mehr Geschäft im Regionalverkehr verlieren – und müsse Einbußen beim Gewinn hinnehmen. Ungeklärte Rückforderungen würden zudem Investoren von einem Einstieg bei der Bahn abschrecken.

Eine Bahn-Sprecherin sagte zu dem Vorwurf, der Vertrag sei auf der Grundlage nationalen und europäischen Rechts geschlossen worden. In der Bundesregierung hieß es, man arbeite derzeit an einer Stellungnahme und werde diese rechtzeitig in Brüssel einreichen. Auch die anderen Beteiligten müssen sich nun der EU-Kommission gegenüber äußern. Entschieden wird der Streit womöglich erst vor dem Europäischen Gerichtshof, sollten Bundesregierung und Brüssel sich über den Sachverhalt nicht einig werden.

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