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Die guten alten Zeiten. Früher war alles einfacher – auch die Kassen im Einzelhandel.

© Christian Mller - Fotolia

Registrierkassen gegen Umsatzsteuerbetrug: Achtung, die neue Kasse kommt

Um Steuerbetrug zu verhindern, müssen ab dem 1. Januar 2017 alle elektronischen Kassen den neuen Anforderungen des Bundesfinanzministeriums entsprechen - Einzelhändler ärgert das.

Von Ronja Ringelstein

Martina Tittel schätzt Veränderungen. Deshalb fiel es ihr nicht schwer, als sie die älteste Buchhandlung Berlins vor eineinhalb Jahren übernahm, dort einiges umzukrempeln. Die Nicolaische Buchhandlung in Friedenau – gegründet vor mehr als dreihundert Jahren – hat sie ordentlich entstaubt. Doch nun steht eine Veränderung an, die sie als Einzelhändlerin ärgert: Ab dem 1. Januar 2017 müssen alle elektronischen Kassen den neuen Anforderungen des Bundesfinanzministeriums entsprechen. Obwohl sie so neu gar nicht sind – 2010 wurde der Beschluss gefasst, mit dem Steuerbetrug bei Bargeldgeschäften erschwert werden soll. Auch wenn die jährliche Schadenshöhe durch Umsatzsteuerbetrug nur anhand von Einzelfällen hochgerechnet werden kann, schätzen Fachkreise das Volumen von jährlichen Steuerausfällen auf mindestens fünf bis zehn Milliarden Euro.

Zum Jahresende läuft die Übergangsfrist ab. Doch viele Einzelhändler wüssten noch nichts davon, glaubt Tittel. Laut einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Niedersachsen hatten Anfang des Jahres 40 Prozent der Hoteliers und Gastronomen in Deutschland ihre Kassen noch nicht umgestellt. Tittel ist Handelsausschussvorsitzende bei der IHK Berlin. Sie sagt, schon seit Monaten versuchten sie mit Flyern und Infoveranstaltungen, die Händler zu informieren.

Kassen, die lediglich die Tagesendsumme speichern, sind bald nicht mehr erlaubt

Alte manipulationsanfällige elektronische Kassensysteme sind ab 2017 nicht mehr zulässig. Wer sein System bis dahin nicht umgestellt hat, der kann bei einer Betriebsprüfung vom Finanzamt geschätzt werden. Außerdem können Verstöße mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Ab Januar müssen die elektronischen Kassensysteme alle steuerlich relevanten Einzeldaten – wegen der sogenannten Einzelaufzeichnungspflicht – unveränderbar und vollständig digital für eine Dauer von zehn Jahren speichern. Kann die elektronische Kasse das nicht, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Jederzeit abrufbar, falls ein Prüfer vorbeikommt. Kassen, die lediglich die Tagesendsumme speichern, sind dann nicht mehr erlaubt.

Etwa 930.000 Unternehmen betrifft die Umstellung. Doch besonders hart trifft es die Einzelhändler. Denn die neuen elektronischen Kassensysteme sind teuer. Mindestens 750 Euro kosten sie, die besseren eher drei- bis viertausend Euro. Zudem ist nicht gesagt, dass die preiswerteren Kassen tatsächlich auch den Anforderungen des Gesetzgebers genügen, denn eine nächste Änderung soll bereits ab 2020 gelten.

Seit Juli dieses Jahres liegt der Entwurf des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vor. Das Bundesfinanzministerium versucht damit gegen die elektronische Manipulation an Kassen durch „Zapper“-Software vorzugehen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass es technisch unmöglich sein muss, die digital gespeicherten Daten unerkannt zu löschen oder zu ändern. Elektronische Registrierkassen müssen hierfür laut Gesetz künftig über eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ verfügen. Einziges Problem: Wie die aussieht, ist nicht klar. Denn der Gesetzentwurf schreibt keine bestimmte Lösung vor, sondern ist „technologieoffen und herstellerunabhängig“ ausgestaltet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die technischen Anforderungen definieren. So könne technische Innovation berücksichtigt werden, teilt das Ministerium mit. Nur, wie man den Anforderungen entsprechen könne, das wisse niemand, beschweren sich die Kritiker.

Händler ärgert der "Generalverdacht"

„Das sorgt für Rechtsunsicherheit. Niemand kann heute sagen, wie die Anforderungen ab 2020 aussehen. Heute haben Händler also nicht die Chance, sich wirklich darauf vorzubereiten. Und dann müssen sie wieder nachrüsten“, kritisiert Torsten Lenk, Vorstand der Steuerberatungsfirma ETL. Er empfiehlt jedem, sich für eine Kasse zu entscheiden, die durch Software-Updates für die Zeit ab 2020 erweiterbar ist. „Das wird bei den Kassen für 750 Euro nicht der Fall sein“, meint Lenk.

Martina Tittel ärgert der „Generalverdacht“, unter den die Händler gestellt werden. Sie selbst hat eine PC-Kasse und speichert die Daten auf einer externen Festplatte. „Aber wie die dort unveränderbar abgespeichert werden können, das konnte mir beim Finanzamt noch niemand sagen“, sagt Tittel. Auch Lenk spricht von einem Generalverdacht gegenüber den bargeldintensiven Gewerben. „Jeder Unternehmer muss damit rechnen, überprüft zu werden. Auch wenn es nicht jeden trifft. Aber bargeldintensive Gewerbe, wie die Gastronomie, der Einzelhandel und das Taxigewerbe werden ab 2017 noch stärker im Fokus der Prüfer sein“, sagt Lenk.

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