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Wirtschaft: Regulierungsbehörde hilft

Beschwerdestelle für Telefonkunden eingerichtet BONN (wei).Unzufriedene Telefonkunden können sich künftig an einen Verbraucherservice der Regulierungsbehörde wenden.

Beschwerdestelle für Telefonkunden eingerichtet BONN (wei).Unzufriedene Telefonkunden können sich künftig an einen Verbraucherservice der Regulierungsbehörde wenden.Er hat am Dienstag seine Arbeit in Berlin aufgenommen und soll Endverbraucher über ihre Rechte gegenüber den im Wettbewerb stehenden Telefongesellschaften informieren.In Streitfällen könne die Regulierungsbehörde auch vermitteln, sagte ihr Präsident, Klaus-Dieter Scheurle am Dienstag in Bonn.Er wies gleichzeitig darauf hin, daß die Bürger nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) mehr Rechte hätten als vor der Beseitigung des Sprachdienstmonopols zu Beginn dieses Jahres.So kann der Kunde vom Betreiber seines Hauptanschlusses verlangen, daß er auch die Entgelte für Gespräche über andere Telefongesellschaften in seiner Rechnung ausweist.Daraus muß hervorgehen, welche Entgelte auf welchen Anbieter entfallen.Grundsätzlich bestehe auch Anspruch auf einen unentgeltlichen Einzelverbindungsnachweis.Der Kunde müsse seiner Telefongesellschaft allerdings vor dem Abrechnungszeitraum mitteilen, daß er eine Rechnung wünscht, die jedes einzelne Gespräch ausweist.Bei Einwendungen des Kunden gegen die Höhe der Forderung obliegt dem Anbieter der Nachweis, die Leistung bis zum Netzanschluß einwandfrei erbracht und berechnet zu haben.Kann die Telefongesellschaft ihre Forderung nicht belegen, so muß der Kunde die durchschnittlichen Gebühren der letzten sechs Monate bezahlen.Der Anbieter kann den Zugang eines Kunden zu seinem Netz nur, wenn ein Zahlungsrückstand von mindestens 150 DM besteht oder eine Gefährdung seines Netzes beziehungsweise der öffentlichen Sicherheit droht.Jeder Teilnehmer kann verlangen, in ein Telefonbuch eingetragen zu werden, das öffentlich zugänglich ist und mindestens die Rufnummer, Namen und Adresse ausweist.Hat eine Telefongesellschaft kein eigenes Telefonbuch, dann muß sie den Eintrag woanders vornehmen lassen.Wer ein Telefonbuch verlegt, hat Anspruch auf die entsprechenden Daten der Gesellschaften.Der Kunde kann jährlich ein Verzeichnis der regionalen Teilnehmer verlangen.Bislang, sagte Scheurle, beachteten die Anbieter die TKV.Lediglich beim Einzelverbindungsnachweis habe es zu Anfang Probleme gegeben.Wer sich in seinem Recht verletzt fühlt, kann sich an die Regulierungsbehörde wenden.Sie versucht dann eine gütliche Einigung.Ihr Verbraucherservice ist bundesweit unter der einheitlichen Nummer 01805-10 10 00 (oder Fax: 030 - 22 48 05 15 oder e-mail: verbraucherservice@regtp.de oder der Adresse: Postfach 8001, 53105 Bonn) zu erreichen.Die Beratung durch die Behörde selbst ist kostenlos.Die Verbindungsgebühren muß der Kunde tragen, sie betragen beim Telefon knapp 50 Pfennig pro Minute.Aktuelle Informationen können über Internet http://www.regtp.de abgerufen werden.

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