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Wirtschaft: Reiche Erben sollen weiter Steuern zahlen

Erbschaftssteuer wird nur bei kleineren Betrieben erlassen/Streit um Reform der Unternehmenssteuer

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Große Familienunternehmer und vor allem reiche Erben werden wohl auch in Zukunft Erbschaftssteuern zahlen müssen. Das ergibt sich aus der von Bayern eingebrachten Vorlage zur geplanten Bonusregelung für die Erbschaftssteuer bei Betriebsfortführungen, die zurzeit zwischen Bundesregierung und Ländern diskutiert wird. Zwar hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in seiner Regierungserklärung Mitte März angekündigt, Unternehmen solle die Erbschaftssteuer ganz erlassen werden, wenn die Betriebe im Erbfall zehn Jahre lang weitergeführt werden. Die Bundesländer fürchten nun allerdings hohe Steuerausfälle und umfangreiche Tricksereien.

Deshalb hat der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) angeregt, die Erbschaftssteuer selbst dann nur bis zur Höhe von 100 Millionen Euro Betriebsvermögen zu erlassen, wenn die Betriebe nach dem Erbfall zehn Jahre fortgeführt werden. Außerdem soll die Steuer nur für solches Vermögen wegfallen, das „zur Fortführung des Unternehmens unbedingt notwendig ist“. Sachfremde Immobilienbeteiligungen oder auch Wertpapieranlagen würden damit weiterhin von der Steuer betroffen sein, wenn ein Unternehmen in die nächste Generation übertragen wird. Die Vorschläge, die im Kreis der Länder-Finanzminister bereits auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen sind, sollen verhindern, dass sich reiche Erben durch geschickte Tricks von der Steuerzahlung befreien können oder ihr Privatvermögen noch schnell zu Betriebsvermögen deklarieren. Die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Christine Scheel (Grüne), befürwortete am Freitag die strikte Eingrenzung der Fälle, bei denen die Steuer erlassen wird. „Die Steuer darf nur dort erlassen werden, wo Betriebe wirklich weitergeführt werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben“, sagte sie. „Es darf kein neues Steuerschlupfloch für reiche Erben entstehen.“

Ohnehin stellt sich die grundsätzliche Frage der Relevanz einer faktischen Abschaffung der Steuer für Familienunternehmen – so wie sie der Bundeskanzler angekündigt hat. Einer aktuellen internen Umfrage des Bundesfinanzministeriums bei den Steuerbehörden der Länder zufolge hat es bisher noch keinen Fall in Deutschland gegeben, bei dem ein Unternehmen Insolvenz anmelden musste, weil beim Generationenübergang die Erbschaftssteuer angefallen ist. Finanzminister Hans Eichel (SPD) hat die Bundesländer aufgefordert, sich auf einen einheitlichen Gesetzestext zu einigen. Die Erbschaftssteuer ist ausschließlich eine Ländersteuer.

Fünf Wochen nach dem Job-Gipfel zwischen Bundesregierung und Union hat Eichel am Freitag im Bundestag vor einem Vermittlungsverfahren zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zur Senkung der Körperschaftssteuern gewarnt. Er mahnte, die vorgesehenen Senkung der Unternehmenssteuern noch vor der Sommerpause abzuschließen. Dazu akzeptiere er „jede Art von Gespräch“. Er wisse aber weder, wer auf Seiten von CDU/CSU Verhandlungsführer sei, noch, was die Union tatsächlich inhaltlich wolle. Nach Angaben von Eichels Ministerium will sich das Kabinett am 4. Mai mit dem Thema befassen. Die Union hatte am Freitag allerdings den jüngsten Vorschlag von Eichel zur Gegenfinanzierung der Reform zurückgewiesen. Bayerns Finanzminister Falthauser kritisierte, Eichels Ankündigungen bedeuteten keine nennenswerten Änderungen.

Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sei für den 8. Juli vorgesehen, sagte ein Ministeriumssprecher. Eichel bestätigte, die zur Finanzierung der Körperschaftsteuersenkung erwogene Anhebung der Gewerbesteuerumlage nicht weiter zu verfolgen. Die Umlage ist jener Teil an den Gewerbesteuereinnahmen, den die Kommunen an Bund und Länder abführen müssen.

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