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Wirtschaft: Reise-Reklamation: Urlauber sollten Mängel zeitig rügen

Wer wegen eines Mangels im Urlaub Geld vom Reiseveranstalter zurück fordern will, muss dies innerhalb eines Monats tun. Voraussetzung für eine Reisepreisminderung ist allerdings, dass die Mängel beim Reiseleiter am Urlaubsort angezeigt worden sind.

Wer wegen eines Mangels im Urlaub Geld vom Reiseveranstalter zurück fordern will, muss dies innerhalb eines Monats tun. Voraussetzung für eine Reisepreisminderung ist allerdings, dass die Mängel beim Reiseleiter am Urlaubsort angezeigt worden sind. Daran erinnert die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Reklamiert werde am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. In dem Schreiben dürften auch Buchungsnummer, Reisezeit und Ziel nicht fehlen, so die Verbraucherschützer. Die Mängel sollten möglichst genau beschrieben werden. Es sei zudem ratsam, Beweismaterial wie Fotos, eine Bestätigung des Reiseleiters vor Ort und gegebenenfalls Zeugenaussagen beizufügen. Zur Bearbeitung der Reklamation sollte dem Veranstalter ein Frist von 14 Tagen gesetzt werden. Der Branchendienst "BGH-Report" weist darauf hin, dass Vertragsklauseln, die den Schutz von Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters einschränken, ungültig sind. Der Bundesgerichtshofs beanstandete, dass eine Versicherung bei Anzahlungen auf den Reisepreis den Versicherungsschutz auf 500 Mark begrenzte und Zahlungen des Reisepreises, die früher als einen Monat vor Reisebeginn erfolgten, ganz vom Versicherungsschutz ausnehmen wollte.

gms

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