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Rente mit 67: Tipps für Aussteiger

Arbeiten bis zur gesetzlichen Altersgrenze? Das muss nicht sein. Auch nach der Reform können viele Menschen früher aufhören.

Kaum hat die schrittweise Einführung der Rente mit 67 zum Jahreswechsel angefangen, streitet die Politik erneut über Sinn und Unsinn der Reform. Losgetreten hat die Debatte der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer, der vor einer „massenhaften Rentenkürzung“ warnte, wenn sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer über 50 nicht spürbar verbesserten. Auch die SPD hält es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für verantwortbar, mit der Anhebung der Regelaltersgrenze zu beginnen. Erst wenn mindestens die Hälfte aller 60- bis 64-Jährigen in Deutschland noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeite, sei die Zeit reif für die Einführung der Rente mit 67. Denn wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss dafür Abschläge bei der Rente hinnehmen.

Schon heute arbeiten viele Arbeitnehmer nicht bis zum bisherigen Rentenalter von 65 Jahren, zeigen die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Durchschnittsversicherte geht mit 63,5 Jahren in Rente – Frauen mit 63,3, Männer mit 63,8 Jahren. In diesen Daten noch nicht berücksichtigt sind diejenigen, die deutlich früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden, weil sie körperlich oder psychisch so belastet sind, dass sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Nimmt man diese Personengruppe dazu, dann liegt der durchschnittliche Rentenbeginn sogar bei 60,7 Jahren.

Jetzt wird das gesetzliche Rentenalter Jahr für Jahr um ein bis zwei Monate angehoben. Während 2012 die Grenze bei 65 Jahren und einem Monat liegt, wird sie ab 2029 bei 67 sein.

FRÜHER IN RENTE

Doch viele Menschen werden auch in Zukunft früher in Rente gehen können. Das betrifft Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, die mit 63 aussteigen können, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, Frauen und Schwerbehinderte.

Der vorzeitige Ausstieg ist jedoch mit Abschlägen verbunden. Diese liegen bei 0,3 Prozent pro Monat. Wer mit 65 in Rente geht, obwohl er bis 67 arbeiten müsste, erhält 7,2 Prozent weniger Rente. Wer sich schon mit 63 für die Altersrente entscheidet, bekommt 14,4 Prozent abgezogen – ein Leben lang.

Frauen, die 1951 oder früher geboren sind, können unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor die Altersrente für Frauen deutlich vor 65 in Anspruch nehmen – allerdings ebenfalls mit Abschlägen. Ähnliche Regelungen gibt es für Menschen, die arbeitslos sind oder in Altersteilzeit. Hier ist ein Renteneinstieg (mit Abschlägen) ab dem 63. Lebensjahr möglich. Auch diese Variante ist jedoch auf die Jahrgänge 1951 (und älter) begrenzt, läuft also allmählich aus.

Schwerbehinderte können ebenfalls vorzeitig in den Ruhestand wechseln, allerdings wird auch hier das Rentenalter schrittweise heraufgesetzt. Statt bis 67 müssen Schwerbehinderte grundsätzlich bis 65 arbeiten, wer entsprechende Abschläge (10,8 Prozent) in Kauf nimmt, kann ab dem 62. Lebensjahr ausscheiden. Auch die Erwerbsminderungsrente wird es künftig abschlagsfrei erst ab dem 65. Lebensjahr geben.

Im neuen Rentenrecht privilegiert sind Arbeitnehmer mit besonders vielen Rentenjahren. Wer 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen zusammenbekommt (Kindererziehungszeiten inklusive), kann auch in Zukunft mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente beziehen .

HILFE VOM BETRIEB

Früher war sie das Lieblingsinstrument der Personalabteilungen – die Altersteilzeit. Doch seitdem die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ausgelaufen ist, ist der Vorruhestand für die Frührentner mit empfindlichen Einbußen verbunden, es sei denn der Arbeitgeber federt den vorzeitigen Ausstieg finanziell ab. Dafür sorgen jetzt vor allem die Tarifpartner. So hat die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) 2008 mit den Arbeitgebern den Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ abgeschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, dass in den Betrieben Demografiefonds eingerichtet werden, aus denen für Mitarbeiter beispielsweise ein vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand finanziert werden kann. Die Arbeitgeber zahlen jährlich zunächst 300 Euro pro Mitarbeiter in diesen Fonds. Mit diesen Geldern können Arbeitnehmer dann auch ihre Langzeitkonten finanziell aufbessern, in denen sie ansonsten Überstunden, Zuschläge oder Zulagen sammeln, um den vorzeitigen Rentenbeginn abzufedern.

Auch in der Metall- und Elektroindustrie gilt seit Januar 2010 ein Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente. Dieser sieht vor, dass bis zu vier Prozent der Beschäftigten eines Betriebes die Altersteilzeit nutzen können, um vorzeitig in Rente zu gehen. Schichtarbeiter und dauerhaft „belastete“ Beschäftigte können danach bis zu sechs Jahre Altersteilzeit vereinbaren. Entscheiden sich die Arbeitnehmer für das sogenannte Blockmodell, dann sieht das so aus: Ein 57-Jähriger kann drei Jahre voll arbeiten, ab 60 ist er für drei Jahre freigestellt. Danach kann er in die vorgezogene Altersrente gehen – dann allerdings mit Abschlägen.

Trotz dieser tariflichen Möglichkeiten halten die Gewerkschaften die Rente mit 67 für falsch. Statt einer starren Altersgrenze müssten im Rentenrecht Ausstiegsoptionen für die Beschäftigten eröffnet werden, die am Ende eines Arbeitslebens nicht mehr könnten, mahnt etwa die IG Metall.

REFORMPLÄNE DER POLITIK

Im Bundesarbeitsministerium verweist man darauf, dass schon heute immer mehr Ältere arbeiten. Um die Rente mit 67 zu flankieren, bastelt die Regierung an einer Arbeitsschutzstrategie, mit der das Arbeitsumfeld Älterer verbessert werden soll. Mit Förderung, Lob von Vorzeigeunternehmen und notfalls gesetzlichen Vorgaben soll der altersgerechte Umbau von Arbeitsplätzen unterstützt werden.

Aber auch das Rentenrecht soll weiter reformiert werden. Statt der derzeit geltenden starren Teilrente, die Hinzuverdienstmöglichkeiten stark einschränkt, soll nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Kombirente treten. Sie soll den Menschen ermöglichen, ab dem 63. Lebensjahr flexibel in den Ruhestand zu wechseln, indem sie Teilzeit arbeiten und ihr Teilzeitgehalt mithilfe der Rente aufstocken. Bis Sommer soll die Reform Gestalt annehmen, Anfang 2013 soll sie in Kraft treten.

Fragen zur Rente mit 67 beantwortet die Rentenversicherung an ihrem kostenlosen Servicetelefon: 0800 1000 4800

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