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Wirtschaft: Rentenreform: Von der Witwenrente bleibt mehr übrig: Ab Juli 2000 ändern sich zahlreiche Grenzwerte

Zum 1. Juli 2000 ändern sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlreiche Grenzwerte.

Zum 1. Juli 2000 ändern sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlreiche Grenzwerte. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrenten sowie die Babyrenten für die Jahre der Kindererziehung, ferner auf die Alters-Teilrenten. Jetzt kann bis zu netto 1282 Mark (neue Länder: 1115 Mark) pro Monat an eigener Rente oder eigenem Lohn/Gehalt bezogen werden, ehe eine Witwen-/Witwerrente (um 40 Prozent des überstiegenen Betrages) gekürzt wird. Je Kind werden 272 (236) Mark hinzugezählt, so dass zum Beispiel eine Witwe mit zwei Kindern rund 1826 (1587) Mark netto pro Monat an sonstigem Einkommen haben darf, ohne dass ihre Witwenrente angetastet würde. "Netto" bedeutet: Vom Bruttolohn oder -gehalt werden pauschal 35 Prozent abgezogen, so dass beispielsweise ein Bruttogehalt von 2500 Mark zunächst um 35 Prozent (875 Mark) reduziert wird. Das ergibt 1625 Mark - abzüglich 1282 Mark Freibetrag bleiben 343 Mark. 40 Prozent davon werden an der Witwen-/Witwerrente gekürzt, also 137 Mark. Von den 2500 Mark bleiben also 2363 Mark "übrig". Die Hinzuverdienstgrenze für Waisenrentner vom 18. Geburtstag an wurde auf 855 (743) Mark netto monatlich heraufgesetzt. Auch hier werden 40 Prozent des übersteigenden Nettoeinkommens abgezogen.

Die "Babyrente" für Mütter oder Väter für die Erziehung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr (bei Geburten nach 1991: in den ersten drei Jahren) beträgt in den alten Bundesländern jetzt 48 Mark, in den neuen 42 Mark monatlich (das entspricht 100 statt bisher 90 Prozent der durchschnittlichen Monatsrente aller Rentenversicherten). Der Betrag ist in die Rente eingerechnet. Entsprechendes gilt für ältere Mütter, die statt der Babyrente das Babygeld beziehen.

Auch die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher vorzeitiger Alters-Teilrenten sind heraufgesetzt worden. So kann von Juli 2000 bis Juni 2001 zu einer "Ein-Drittel-Teilrente" (das heißt: die an sich zustehende Altersrente wird nur zu einem Drittel beansprucht) auch bei ganz geringen Renten mindestens 1730 (1479) Mark brutto pro Monat hinzuverdient werden. Bei höheren Renten ist es mehr, was sich jeweils aus dem Rentenbescheid ergibt. Neben einer Teilrente in Höhe von 50 oder 66,66 Prozent darf weniger hinzuverdient werden.

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