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Wirtschaft: Rentensteuer

Die Bundesregierung muss die Besteuerung der Renten (siehe nebenstehenden Artikel) noch in diesem Jahr neu regeln. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 so entschieden.

Die Bundesregierung muss die Besteuerung der Renten (siehe nebenstehenden Artikel) noch in diesem Jahr neu regeln. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 so entschieden. Die Richter hatten die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt. Während Pensionen bei ihrer Auszahlung besteuert werden (nachgelagert), gilt für die gesetzliche Rentenversicherung bislang die „vorgelagerte Besteuerung“: Die Rentenbeiträge werden grundsätzlich aus steuerpflichtigem Einkommen gezahlt, dafür wird nur der so genannte Ertragsanteil (27 Prozent) der Rente besteuert. Ab dem 1. Januar 2005 will der Gesetzgeber auch bei der Sozialversicherungsrente schrittweise zur nachgelagerten Besteuerung übergehen. Allerdings zieht sich der Systemwechsel bis zum Jahr 2040 hin. hej

LEXIKON

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