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Restrukturierungsgesetz: Banken sollen mögliche Zerschlagungen bezahlen

Der Bund bringt ein Restrukturierungsgesetz auf den Weg. Für nötige Sanierungen in Not geratener Institute soll die Branche künftig selbst aufkommen - und nicht nur dafür.

Berlin - Die Bundesregierung will sich von den Banken nicht länger erpressen lassen. Wenn das nächste Mal ein wichtiges Institut ins Wanken gerät, soll die Politik nicht noch einmal gezwungen werden, über Nacht Steuergelder zur Rettung des Finanzsystems bereitzustellen. Stattdessen soll die Bank möglichst früh saniert und gegebenenfalls zerschlagen werden. Das Geld dafür soll die Branche selbst aufbringen – durch eine Bankenabgabe, die in einen Rettungsfonds eingezahlt wird.

Das steht in dem Entwurf für das lang angekündigte Restrukturierungsgesetz, das das Kabinett am Mittwoch beschließen will. Wie am Montag aus dem Finanzministerium bekannt wurde, soll das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren bis Ende des Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Nach den Plänen der Regierung soll der Staat künftig massiv in die Eigentumsrechte einer Bank eingreifen können, wenn deren Pleite die Stabilität des Finanzsystems gefährden würde. Die Systemrelevanz hängt davon ab, wie groß und wie weit vernetzt das Unternehmen im Finanzmarkt ist. Wenn die Bankenaufsicht ein Institut für systemrelevant hält und wenn der Bank ihrer Ansicht nach die Insolvenz droht, kann sie künftig jederzeit ein Restrukturierungsverfahren anordnen, ohne dass die Eigentümer oder die Geschäftsleitung dem zustimmen müssen.

Zunächst sollen die Banken zwar versuchen, ihre Probleme durch ein Sanierungsverfahren selbst zu lösen. Gelingt dies nicht, kann die Bankenaufsicht die systemrelevanten Teile einer Bank ausgliedern und auf einen privaten Käufer oder auf eine staatliche Brückenbank übertragen. Die restlichen Teile der Bank können dann abgewickelt werden. Die Bafin kann zudem jederzeit einen Sonderbeauftragten zur Kontrolle in ein Unternehmen entsenden, auch wenn die Bank noch gar nicht insolvenzgefährdet ist.

Um die Sanierungs- oder Abwicklungsverfahren zu finanzieren, wird ein Restrukturierungsfonds eingerichtet, der Bürgschaften und Garantien bereitstellen kann. In diesen Fonds müssen alle Kreditinstitute einzahlen, die ihren Sitz in Deutschland haben, egal ob Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Versicherungen oder Hedgefonds zahlen nichts. Die Höhe der Abgabe, die einmal jährlich eingezogen wird, soll sich an den Risiken orientieren, die die Institute eingegangen sind. Besteuert wird die Bilanzsumme, je höher, desto stärker.

Der Bund rechnet so mit Einnahmen von 1,3 Milliarden Euro jährlich. Die Berechnungen basieren allerdings auf den Durchschnittserträgen der Banken vor der Krise. In einem Jahr wie dem laufenden würden die Einnahmen wohl deutlich geringer ausfallen. Im Ernstfall kann der Bund zusätzlich mit 20 Milliarden Euro einspringen, das Geld müssen die Banken allerdings später zurückzahlen.

Aus der Branche wollte sich am Montag niemand äußern. Sparkassen und Genossenschaftsbanken hatten sich aber immer gegen eine Beteiligung an der Bankenabgabe gewehrt, da ihre Verbände ein eigenes Sicherungssystem haben. Alle Banken hatten Kritik an dem Plan geäußert, die Versicherungen von der Abgabe auszunehmen. mit dpa, rtr

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