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Viel Geld: Restschuldversicherungen sind teuer.

© Patrick Seeger/dpa

Restschuldversicherungen: Regierung will Kreditnehmer vor Zusatzkosten schützen

Banken drängen zu teuren Absicherungen gegen Zahlungsausfall bei Arbeitslosigkeit oder Tod. Den Nutzen hat die Bank, der Verbraucher zahlt drauf. Das soll sich ändern.

Der Versicherungsombudsmann fordert es, die Bundesregierung arbeitet daran: Kreditnehmer sollen künftig vor teuren Restschuldversicherungen geschützt werden. „Die wachsende Kritik am Verkauf von Restschuldversicherungen nehmen wir ernst“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD), dem Tagesspiegel. „Es gibt zunehmend Fälle, in denen Banken Verbrauchern teure Restschuldversicherungen verkaufen, obwohl der Versicherungsschutz nicht in dem Umfang oder gar nicht benötigt wird.“ Erstaunlicherweise führe der "angeblich gute Schutz durch die Restschuldversicherung" trotzdem nicht dazu, dass Banken den bonitätsabhängigen Zinssatz des Versicherten reduzieren, wundert sich Kelber.

Verbraucher zahlen, sind aber meist rechtlos

Die Versicherung kommt ins Spiel, wenn man einen Kredit braucht – meist auf Betreiben der Bank. Die Restschuldversicherung springt ein, wenn der Schuldner arbeitslos wird oder stirbt. Die Police nutzt der Bank, die Kosten hat aber der Verbraucher. Und die können sehr hoch sein, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer verweisen auf den Fall eines Ehepaars aus Sachsen, das einen Kredit über 38.400 Euro aufgenommen hatte und dann obendrauf noch Versicherungskosten von 18.550 Euro stemmen musste. Aus einem effektiven Jahreszins von 7,97 Prozent wurden so 21,78 Prozent.

Wehren können sich die Betroffenen dagegen aber kaum. Das Problem: Die Kunden sind weitgehend rechtlos. Denn meist vermittelt die Bank nicht nur die Versicherung und kassiert dafür auch noch eine Provision, sie ist auch Versicherungsnehmerin. Der Kunde ist nur versicherte Person, also das Objekt der Versicherung. Selbst eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann ist ihm nicht möglich, da dieses Recht nur Versicherungsnehmern zusteht.

Der Gesetzgeber ist am Zug

„Der Gesetzgeber ist gefordert, die Problematik zu lösen“, fordert Ombudsmann Günter Hirsch. Das könnte jetzt geschehen. Denn der Bundestag ist derzeit mit einer neuen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb befasst. „Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen werden Verbesserungen bei Restschuldversicherungen diskutiert“, sagte Kelber.

In Großbritannien ist man bereits einen Schritt weiter. Dort häufen sich die Beschwerden von Versicherungskunden gegen die Restschuldversicherungen, weiß Horst Hiort, Geschäftsführer beim Versicherungsombudsmann. Große Banken würden aus Angst davor, in Haftung genommen zu werden, keine Restschuldversicherungen mehr vermitteln. Und nicht nur das: Für mögliche Regressansprüche der Kunden hatten die Kreditinstitute bereits Rückstellungen in Höhe von 30 Milliarden Euro gebildet.

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