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Wirtschaft: Rettungsanker Selbstanzeige

Wer bei der Abgabe seiner Steuererklärung in der Vergangenheit nicht immer ganz ehrlich war, wer nachhaltiges Mißtrauen bei seinem Finanzbeamten erregt, und wer es dann mit der Angst bekommt, dem bietet sich ein großzügiger Ausweg nach Paragraph 371 der Abgabenordnung: Die sogenannte Selbstanzeige.Mit einer Selbstanzeige bekommt der Täter zwar keine Straffreiheit garantiert, so die Berliner Justizsprecherin, Michaela Blume, sie sei jedoch eine gute Verhandlungsgrundlage.

Wer bei der Abgabe seiner Steuererklärung in der Vergangenheit nicht immer ganz ehrlich war, wer nachhaltiges Mißtrauen bei seinem Finanzbeamten erregt, und wer es dann mit der Angst bekommt, dem bietet sich ein großzügiger Ausweg nach Paragraph 371 der Abgabenordnung: Die sogenannte Selbstanzeige.Mit einer Selbstanzeige bekommt der Täter zwar keine Straffreiheit garantiert, so die Berliner Justizsprecherin, Michaela Blume, sie sei jedoch eine gute Verhandlungsgrundlage.In der Regel entscheidet die Finanzbehörde sehr kulant.

Um es vorweg zu nehmen: Das Wort "Selbstanzeige" sollte allerdings nicht erwähnt werden.Eine Selbstbezichtigung ist nicht notwendig, eine nachträglich berichtigte Steuererklärung reicht aus.Allerdings sollte dies in schriftlicher Form geschehen.Die Anzeige muß rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingehen.Trifft sie zu spät ein, ist es vorbei mit der Straffreiheit für den Steuersünder.Ein verspäteter Eingang liegt vor, wenn bereits ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit erschienen ist.Ein bloßer Anfangsverdacht reicht allerdings nicht aus.Die Steuerhinterziehung darf also beim Finanzamt noch nicht entdeckt worden sein, geschweige denn ein Fahnder oder Steuerprüfer bereits vor der Tür stehen.

Eine Selbstanzeige ist zu überlegen, wenn beispielsweise die Hausbank durchsucht wurde, im Scheidungsprozeß Auslandskonten ins Spiel gebracht werden, das Finanzamt plötzlich bohrende Nachfragen stellt oder beim Geschäftspartner eine Betriebsprüfung vorgenommen wurde.Ewepartner, aber auch Bankberater, involvierte Geschäftsfreunde und der eigene Rechstanwalt sollten informiert werden.

Verschwiegene Beträge sollten genau angegeben werden.Eine spätere Korrektur ist aber möglich.Wer Selbstanzeige erstattet, muß die verkürzten Steuern zuzüglich sechs Prozent Zinsen in der Regel innerhalb eines Monats aufbringen.

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