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Wirtschaft: Riester-Check (5): Wohneigentum: Für Bauherren ist die Riester-Förderung attraktiv

Bis zuletzt stritten Politiker und Lobbyisten darüber, ob das Wohneigentum mit in die gesetzliche Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen werden kann. Bundesrat und Bundestag einigten sich im Vermittlungsausschuss schließlich auf das "modifizierte Entnahmemodell".

Bis zuletzt stritten Politiker und Lobbyisten darüber, ob das Wohneigentum mit in die gesetzliche Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen werden kann. Bundesrat und Bundestag einigten sich im Vermittlungsausschuss schließlich auf das "modifizierte Entnahmemodell". Der Streit ist damit längst nicht zu Ende. Vor allem die Bausparkassen lassen kein gutes Haar an der Regelung. Ihr Urteil: zu kompliziert, zu bürokratisch, für Bauherren finanziell unattraktiv. "Miesmacherei" wirft ihnen deshalb der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) vor. Der GdW lobt stattdessen die "Effizienz" des Modells.

Doch zunächst die Fakten: Wer einen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließt, kann für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie aus dem angesparten Kapital eine Summe von 10 000 bis 50 000 Euro entnehmen. Das Haus oder die Wohnung muss in Deutschland liegen. Und der Eigentümer ist verpflichtet, den entnommenen Betrag spätestens bis zum 65. Lebensjahr in gleichen Monatsraten wieder auf ein Altersvorsorgekonto zurückzuzahlen. Es handelt sich praktisch um einen zinslosen Kredit, den sich der Eigentümer aus seinem Vorsorgekapital selbst ausleiht. Gerät der Geförderte mit mehr als 12 Monatsraten in Rückstand, fordert der Staat die auf die nicht zurückgezahlten Beträge entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurück. Das Gleiche gilt, wenn der Eigenheimbesitzer sein Haus verkauft oder vermietet, es sei denn, er erwirbt ein Folgeobjekt zur Selbstnutzung. Die Vorteile des Entnahmemodells liegen auf der Hand: Das sonst brachliegende Geld auf dem Vorsorgekonto wird ein Bauherr oder Wohnungskäufer zur Stärkung seines Eigenkapitals gut gebrauchen können. Er muss ein kleineres Hypothekedarlehen von der Bank aufnehmen und spart damit Zinsen. Die Verzinsung des Entnahmebetrags auf dem Riester-Konto fällt zwar weg. Doch da die Hypothekenzinsen in aller Regel höher sind als die Anlagezinsen, wird sich die Entnahme rechnen. Erst recht lohnt sich das Entnahmemodell gegenüber der Alternative, auf die Riester-Förderung zu verzichten und Eigenkapital ausschließlich in traditionellen Bank- oder Banksparplänen zu bilden. Denn durch die Zulagen und - je nach Einkommen - zusätzlichen Steuervorteile hat der Vorsorgesparer bis zum Eigenheimerwerb bei gleichem Aufwand ein viel höheres Kapital als bei einem herkömmlichen Sparplan. So erhält ein Ehepaar mit zwei Kindern bis zu einer Entnahme in beispielsweise zwölf Jahren Zulagen in Höhe von insgesamt 6084 Euro. Bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 50 000 Euro brutto katapultiert das die Rendite eines mit beispielsweise vier Prozent nur mäßig verzinsten Sparplans auf satte 14 Prozent. Für den Eigenheimbesitzer wäre es zwar günstiger, die für die Rückzahlung der Entnahme verplanten Raten zur Tilgung seines Hypothekenkredits zu verwenden. Doch dieses Manko mindert den Vorteil durch die Riester-Förderung nur geringfügig. Unterm Strich steht der Bauherr mit Riester-Vertrag und Entnahme besser da als ohne. Dennoch sollten sich künftige Bauherren hüten, die Bedeutung des Entnahmemodells für ihre Immobilienfinanzierung zu überschätzen. Dazu sind die Beträge vor allem in der Anlaufphase viel zu gering. Die volle Riester-Förderung gibt es erst ab 2008. Ein Arbeitnehmer, der noch 2002 einen Vorsorgevertrag abschließt und nur den geförderten Eigenbeitrag einzahlt, hat deshalb frühestens in acht bis zehn Jahren 10 000 Euro für die Entnahme auf seinem Vorsorgekonto stehen (siehe Tabelle). Das reicht vielleicht für Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Maklerprovision, aber sicher nicht als Eigenkapital fürs ganze Haus. Darüber hinaus gibt es für das Entnahmemodell eine wichtige Einschränkung: Ein gesetzlich verbrieftes Entnahmerecht gibt es nur bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen. Im Rahmen der geförderten betrieblichen Altersvorsorge, die für viele Arbeitnehmer attraktiver sein wird, ist derzeit keine Entnahmemöglichkeit vorgesehen.

Jörg Sahr

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