zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Riester-Rente: Das Policen-Feuerwerk hat nicht gezündet

Kaum waren die letzten Silvesterraketen verglüht, begann die Finanzbranche mit ihrem Werbe-Feuerwerk: Allen voran die Versicherer trommeln seit Jahresanfang für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Denn seit diesem Jahr gibt es erstmals Zulagen fürs private Sparen.

Kaum waren die letzten Silvesterraketen verglüht, begann die Finanzbranche mit ihrem Werbe-Feuerwerk: Allen voran die Versicherer trommeln seit Jahresanfang für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Denn seit diesem Jahr gibt es erstmals Zulagen fürs private Sparen. Doch nur wer die Angebote genau prüft, kann wirklich profitieren.

Geschenkt wird den Bundesbürgern mit der nach Bundesarbeitsminister Walter Riester benannten Rente natürlich nichts, auch wenn sich das manchmal in der Werbung anders anhört. Mit der Rentenreform sinken die Leistungen der gesetzlichen Alterrente, und zwar von heute etwa 70 Prozent des letzten Nettolohnes (bei 45 Berufsjahren) auf 67 Prozent im Jahr 2030. Im Gegenzug fördert der Staat mit der "Riester-Rente" den Aufbau einer privaten Vorsorge, die diese weitere Lücke schließen soll.

Zunächst ein Prozent des Einkommens müssen in den Jahren 2002 und 2003 in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag fließen, damit es die volle staatliche Förderung gibt. Wie viel das jeweils ist, hängt von der Familiensituation und dem Einkommen ab. Wer wenig verdient, aber zwei oder drei Kinder hat, bekommt über die Förderung einen Großteil des Sparbeitrages vom Staat dazu. In den Jahren 2004 und 2005 steigt die Mindestquote auf zwei Prozent, es müssen also vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen mindestens zwei Prozent in den Altersvorsorgevertrag fließen, damit die volle Förderung fällig wird. In den Jahren 2006 und 2007 sind es drei Prozent, ab 2008 dann konstant vier Prozent. Mit anderen Worten: Sollte der Beitragssatz für die gesetzliche Rente (derzeit 19,1 Prozent) bis dahin unverändert bleiben, wendet ein Arbeitnehmer künftig 23,1 Prozent seines Einkommens nur für seine Altersvorsorge auf, fast ein Viertel. Wobei der gesetzliche Beitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird, der private Beitrag je nach Einkommens- und Familienverhältnissen vom Staat.

Wichtig zu wissen: Niemand muss einen privaten Vertrag abschließen, und niemand muss etwa die vollen vier Prozent im Jahr 2008 einzahlen. So kann es ein Vorsorgesparer auch bei zwei Prozent des Einkommens belassen; er bekommt dann aber auch nur die Hälfte der maximalen Förderung.

Als Anlage kommen alle Sparverträge in Betracht, die ein staatliches Zertifikat vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen erhalten erhaben. Bislang sind das rund 3500 Angebote. Es handelt sich dabei um Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Alle haben gemein, dass sie zum Ende der Sparzeit im Alter, frühestens mit 60, mindestens die eingezahlten Beiträge als Auszahlung garantieren müssen.

Michael Kronenberg, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater, warnt vor falschen Vorstellungen: "Von dieser Kapitalgarantie sollte sich niemand blenden lassen. Denn selbst wenn jemand seine eingezahlten Beiträge zurückbekommt, sind die wegen der Inflation in 30 Jahren nur noch etwa die Hälfte wert." Kritisch, so Kronenberg, sollten Vorsorgesparer auf Versicherer reagieren, die jetzt lauthals eine Mindestverzinsung von 3,25 Prozent anpreisen. "Diese Mindestverzinsung gibt es zwar tatsächlich", sagt der Versicherungsberater "aber nur auf einen Teil des Beitrages, nicht auf den vollen Beitrag." Besonders nachdrücklich warnt Kronenberg davor, sich auf die von Versicherern in Aussicht gestellte Gesamtrenten zu verlassen, also die Renten inklusive voraussichtlicher Überschussbeteiligung. "Das ist so zuverlässig wie die Wahrsagerin auf dem Jahrmarkt."

Weiteres Kriterium für die Förderung ist, dass die Sparsumme im Alter als Rente oder Rate ausgezahlt und voll versteuert wird. Die Anlage bei einer Fondsgesellschaft hat dabei den Vorteil, dass zumindest ein Fünftel des Geldes auf einmal verfügbar sein kann; bei der Rentenvariante sind indes nur monatliche Auszahlungen möglich. Deshalb lassen sich auch bestehende Kapitallebenspolicen nicht einfach für die Riester-Rente verwenden, da dort eine Einmalauszahlung vorgesehen ist. Aber die Versicherer wollen die Verträge auf Wunsch umwandeln.

Die Förderung erhält ein Vorsorgesparer immer nur für ein abgelaufenes Sparjahr. Dafür ist ein Zulagenantrag notwendig, der vom Versicherer, der Fondsgesellschaft oder der Bank an die staatliche Förderstelle weitergeleitet wird. Von dort wird die Förderung dann auf das Konto überwiesen. Damit der Vorsorgesparer aber seine Ansprüche voll ausschöpfen kann, muss er mit der Steuererklärung noch die neue Anlage AV ausfüllen. Dann gewährt das Finanzamt unter Umständen noch eine zusätzliche Steuererstattung, die an Vorsorgesparer ausgezahlt wird, also nicht auf das Altersvorsorgekonto geht. Frühestens ab dem 1. Januar 2003 können Förderanträge für das erste Riester-Jahr 2002 gestellt werden. Die Förderung gibt es dann rückwirkend.

Um sich die volle Förderung für das laufende Jahr zu sichern, reicht es aus, wenn der Vertrag im Dezember beginnt. Verbraucherschützer raten ohnedies zum Abwarten. Denn noch gibt es keine verlässlichen Produkttests, die den Kunden die Orientierung erleichtern. Bis die ersten objektiven Untersuchungen vorliegen, dürften noch einige Monate verstreichen. Wer auf eigene Faust versucht, den besten Anbieter zu finden, steht jedoch auf verlorenem Posten. Denn weder kann man das gesamte Angebot überblicken, noch die verschiedenen Offerten miteinander vergleichen. Wer sich jetzt bindet, setzt daher schnell aufs falsche Pferd. Und muss mit hohen Kosten rechnen, wenn er später wechseln will, warnt Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität. Unbedingt, so raten Verbraucherschützer, sollten Arbeitnehmer sich vor der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag erkundigen, ob in ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge geboten wird. Denn eine Betriebsrente könne schon wegen der geringeren Kosten deutlich besser ausfallen.

Die Verbraucher scheinen sich die Warnungen zu Herzen genommen haben. Gerade einmal 175 000 Verträge hat die Victoria-Versicherung, die im vergangenen Jahr mit ihrer "Förderrente" vorgeprescht war, bis jetzt abgeschlossen, der Branchenprimus Allianz Leben kommt zwar auf gut 320 000 Neuabschlüsse, hatte aber 400 000 erwartet. Allianz Leben-Sprecher Marten zeigt sich gelassen: "Das Geschäft ist nicht weg", meint er, nur aufgeschoben. Doch erst einmal ist das Policen-Feuerwerk ausgeblieben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false