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Wirtschaft: Riester setzt sich durch: Computerexperten sollen mindestens fünf Jahre bleiben können

Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) hat sich nach Informationen des Handelsblatts gegenüber dem Bundesinnenministerium durchgesetzt: Die Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Computerexperten in Deutschland soll auf mindestens fünf Jahre festgesetzt werden. Damit ist der ursprüngliche Plan vom Tisch, den IT-Kräften zunächst nur einen Zeitraum von drei Jahren zu garantieren.

Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) hat sich nach Informationen des Handelsblatts gegenüber dem Bundesinnenministerium durchgesetzt: Die Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Computerexperten in Deutschland soll auf mindestens fünf Jahre festgesetzt werden. Damit ist der ursprüngliche Plan vom Tisch, den IT-Kräften zunächst nur einen Zeitraum von drei Jahren zu garantieren. Riester hatte gegenüber Innenminister Otto Schily (SPD) darauf gedrängt, die Konditionen für die Anwerbung der begehrten Experten möglichst attraktiv zu gestalten, da Deutschland sich hier mit anderen Industrienationen im Wettbewerb befinde. Nach Ablauf der fünfjährigen Arbeitsgenehmigung besteht die Option einer Verlängerung und die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsdauer.

Außerdem ist in der neuen Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen, den angeworbenen Computerexperten einen Arbeitgeberwechsel zu erlauben, insbesondere in Fällen von Betriebsschließungen oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Die Frage des Familienumzugs wird in der Verordnung nicht geregelt. Dies ist auch nicht erforderlich, da Ausländer schon nach geltendem Recht im Falle einer gültigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ihre engsten Angehörigen wie Ehefrau und Kinder nachholen dürfen. Der um diese Frage entbrannte Streit mit den Grünen sei deshalb gegenstandslos, hieß es. Offen ist noch die Frage der Qualifikation. Bislang war vorgesehen, dass Bewerber mindestens Universitäts- oder Fachhochschulexamen beziehungsweise vergleichbare Abschlüsse vorweisen müssen. Diese Anforderungen sind bislang auf Kritik gestoßen. Die Regelung sei zu bürokratisch, hieß es. Auch könnten die Ausbildungsgänge der verschiedenen Länder nur schwer miteinander verglichen werden. Deshalb wird geprüft, ob man die Qualität der Experten nicht schlicht nach der Gehaltshöhe bemisst. Wenn den Ausländern von den deutschen Firmen ein hohes Gehalt gezahlt werde, sei dies ein Beweis der Qualifikation. Dagegen sträubt sich aber noch Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD).

gof

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