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Wirtschaft: Rivalen am Gartenzaun

Mit unseren Nachbarn gibt es Streit über den Verlauf der Grundstücksgrenze. Was können wir tun?

WAS STEHT INS HAUS?

Mein Mann und ich sind Eigentümer eines Hauses mit Grundstück. Mit einem unserer Nachbarn gibt es immer wieder Ärger. Der von uns vor vielen Jahren gesetzte Zaun soll nach Meinung der Nachbarn an einer Stelle auf deren Grundstück ragen. Wir meinen, dass an anderer Stelle die von den Nachbarn gepflanzten Sträucher auf unserem Grundstück stehen, so dass unser Zaun gar nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden konnte. Außerdem spritzt der Nachbar, wenn er seine Hecke gießt, absichtlich auf unsere Terrasse und setzt diese unter Wasser. Was können wir tun?

WAS STEHT IM GESETZ?

Im Berliner Nachbarrechtsgesetz ist geregelt, welcher Nachbar für die Einzäunung zuständig ist. Wenn Grundstücke nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Grundstück einzufrieden. Rechtes Grundstück ist das, was von der Straße aus betrachtet rechts liegt. Auf jeden Fall sind die Grenzen strikt einzuhalten. Wenn es also keine nachbarliche Vereinbarung dahingehend gibt, dass die Einfriedung zum Beispiel berücksichtigt, dass zum Ausgleich der auf Ihrem Grundstück gepflanzten Büsche der Zaun an anderer Stelle auf das Grundstück Ihrer Nachbarn gestellt werden darf, müssen die Grenzen beachtet werden. Sie können also im Gegenzuge für die Verlegung des Gartenzaunes verlangen, dass Ihr Nachbar die Büsche von Ihrem Grundstück entfernt oder zumindest zurückschneidet, so dass Sie nicht beeinträchtigt sind. Dieses Recht könnten Sie unter Umständen dann verloren haben, wenn Sie die Anpflanzung damals geduldet haben und sich insofern zumindest stillschweigend mit einer grünen Grenze einverstanden erklärt haben. Keinesfalls ist es jedoch gestattet, beispielsweise mit dem Gartenschlauch gezielt auf das Nachbargrundstück zu spritzen, um eine Terrasse unter Wasser zu setzen. Gegen Einwirkungen jeglicher Art können Sie vorgehen. Fordern Sie die Nachbarn zunächst schriftlich zur Unterlassung auf. Wenn das nicht hilft, müssen Sie Ihr Recht notfalls gerichtlich durchsetzen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen sind immer ein Thema, bei dem es kaum Gewinner gibt. Das sollte man sich im Vorfeld vor Augen halten. Wenn also die Chance besteht, ohne gerichtliche Auseinandersetzung eine Einigung zu erzielen, sollten Sie davon Gebrauch machen. Sicherheitshalber empfiehlt es sich, solche Einigungen schriftlich zu fixieren, damit sie einerseits nicht in Vergessenheit geraten und sodann auch in einem eventuellen Prozess vorgelegt werden können. Streitende Nachbarn sollten die Möglichkeit nutzen, zunächst einen Mediator einzuschalten, um eben nicht den Gerichtsweg beschreiten zu müssen. Wenn Nachbarn erst einmal vor Gericht ziehen, spitzt sich der Streit in der Regel dermaßen zu, dass man kaum mehr erwarten darf, in den nächsten Jahren noch ein Wort miteinander zu reden. Diese Belastung sollte sich jeder ersparen.

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