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Wirtschaft: Roland Ernst: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Heidelberg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Immobilienunternehmers Roland Ernst eröffnet. Das von Insolvenzverwalter Gerhard Walter vorgelegte Gutachten habe ergeben, dass zwar Zahlungsunfähigkeit bestehe, aber eine zumindest vorläufig eingeschränkte Fortführung der Unternehmenstätigkeit möglich sei, teilte das Gericht mit.

Das Amtsgericht Heidelberg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Immobilienunternehmers Roland Ernst eröffnet. Das von Insolvenzverwalter Gerhard Walter vorgelegte Gutachten habe ergeben, dass zwar Zahlungsunfähigkeit bestehe, aber eine zumindest vorläufig eingeschränkte Fortführung der Unternehmenstätigkeit möglich sei, teilte das Gericht mit. Bei zwei weiteren Ernst-Firmen solle Walter noch Gutachten vorlegen, bevor über die Eröffnung der Insolvenzverfahren entschieden werde. Der Frankfurter Anwalt war auch als Konkursverwalter des Baulöwen Jürgen Schneider tätig gewesen.

Die erste Gläubigerversammlung solle Mitte Dezember stattfinden, hieß es in der Gerichtsmitteilung weiter. Über die Insolvenzanträge der beiden anderen Firmen - der VGO-Verwaltungsgesellschaft mbH, Heidelberg, und der Roland Ernst Projektmanagement-Verwaltungs mbH Nordost, Berlin - solle in den kommenden Wochen entschieden werden, hieß es bei Gericht. Im Fall des Berliner Unternehmens scheint offenbar eine Einigung mit den Gläubigern möglich, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Roland Ernst - einst der Star unter den deutschen Immobilienentwicklern, den so genannten Developern - ist durch die Krise der Bauwirtschaft in den neuen Ländern ins Straucheln geraten. Er hatte seine Schulden vor einigen Monaten in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf 213 Millionen Mark beziffert. Außerdem laufen Ermittlungsverfahren wegen vermuteter Untreue sowie Verdacht der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gegen ihn.

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