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Wirtschaft: Rot-Grün spuckt Mittelstand in die Suppe

BONN/BERLIN .Die neue Bundesregierung will als Teil der Steuererhöhungspläne die sogenannte Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen von 25 auf 10 Prozent senken.

BONN/BERLIN .Die neue Bundesregierung will als Teil der Steuererhöhungspläne die sogenannte Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen von 25 auf 10 Prozent senken.Die Grünen bestätigen dies."Das ist Teil unserer Koalitionsvereinbarungen", sagte Maria Heider, Referentin der finanzpolitischen Sprecherin der Grünen, Scheel, dem Tagespiegel.Keine Stellung wollte sie zu dem in Fachkreisen verbreiteten Eindruck nehmen, daß diese Änderung am 22.Oktober verkündet und rückwirkend beschlossen werden soll.

Das hieße, daß Minderheitsbeteiligte an Kapitalgesellschaften beim Verkauf plötzlich Steuern zahlen müssen, was früher ganz steuerfrei war.Dabei soll der Wert zum Zeitpunkt der Anschaffung und nicht zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung zugrunde gelegt werden.Zusammen mit der ebenfalls von Rot-Grün beschlossenen Abschaffung des reduzierten Steuersatzes bei Unternehmensverkauf nach Paragraph 34 EStG kommt auf Unternehmer eine noch nicht bezifferbare Belastung zu.Heider wollte die Rückwirkung nicht explizit ausschließen.Sie sagte, die Grünen bemühten sich um eine "rückwirkungslose Abwicklung".Bisher sind nach Paragraph 17 EStG Veräußerungen von Beteiligungen steuerfrei, wenn der Beteiligte an einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH bis zu 25 Prozent hält.Dem liegt die Annahme zugrunde, daß erst bei einem Viertel der Einfluß so bedeutend sei, daß von einer unternehmerischen Betätigung gesprochen werden kann.Der Unterschied zwischen Unternehmer und Nicht-Unternehmer entscheidet darüber, ob Wertzuwächse versteuert werden - Verkäufserlöse von privatem Vermögen bleiben steuerfrei.Betroffen von der Neuregelung sind vor allem Existenzgründer, Handwerk und mittelständische Unternehmen.Vor allem Familienunternehmen richteten sich bei der Beteiligungsgestaltung nach der 25-Prozent-Grenze.Oft helfen Familienmitglieder bei der Finanzierung einer Unternehmensgründung, indem sie stille Beteiligungen halten.Der Stuttgarter Steueranwalt Wolfgang Blumers von der Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch richtet seine Mandantenbetreuung auf die rückwirkende Änderung zum 22.Oktober ein."Die Rückwirkung ist unseriös", sagt Blumers.Sie lasse Verträge hinfällig werden und nehme Unternehmern die Möglichkeit, sich auf die Änderung einzurichten."Die Unternehmen laufen ins Messer der Politiker".Blumers hält es für erforderlich, daß der vor einem Jahr eingeführte Parapraph 50 c (11), der Unternehmensverkaufserlöse "mittelbar" besteuerte, abgeschafft wird.

Schon einmal, bei der Regierungsübernahme von Willy Brandt, hat die SPD wesentliche Steueränderungen beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt.

KATHRIN SPOERR

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