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Wirtschaft: Rot-Grün will mehr Aktionärsrechte

Ministerin Zypries: Klagen gegen Manager sollen leichter gemacht werden

Berlin Das Bundeskabinett will am Mittwoch zwei Gesetze zur Stärkung der Aktionärsrechte und zur Erleichterung von Klagen gegen Unternehmensvorstände und Aufsichtsräte verabschieden. Diese Gesetze sind Teil des ZehnPunkte-Programms der Regierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes. Umgesetzt werden die Vorhaben nach Angaben von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vermutlich aber erst nach der Hauptversammlungssaison 2005.

Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten: Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) soll die Haftung gegen Manager nicht verschärfen, sondern die Durchsetzung von Klagen erleichtern. Künftig braucht ein Kläger nur noch ein Prozent des Grundkapitals oder 100 000 Euro des Börsenwerts der Gesellschaft zu vertreten, um gegen Manager wegen einer Pflichtverletzung vorgehen zu können. Diese gegenüber dem geltenden Recht deutlich verringerten Werte gelten auch für Anträge auf Sonderprüfung. Durch ein gerichtliches Zulassungsverfahren soll laut Zypries Missbrauch verhindert werden: Die klagenden Aktionäre müssen in dem Verfahren beweisen, dass dem Unternehmen durch Unredlichkeit oder grobe Rechtsverletzung der Vorstände und Aufsichtsräte ein Schaden entstanden ist.

Aktionärsforum: Im elektronischen Bundesanzeiger soll ein Forum für Aktionäre geschaffen werden, um Stimmrechte für Hauptversammlungen zu sammeln oder Mitstreiter für Klagen zu suchen. Jeder Aktionär hat uneingeschränkten Zugriff auf den Bundesanzeiger.

Hauptversammlungen: Weil das Fragerecht von einigen Aktionären oftmals missbraucht wird, soll die Aktionärsversammlung eine Satzung beschließen können, die das Rederecht begrenzt. Außerdem dürfen Unternehmen häufig gestellte Fragen künftig vorab beantworten und veröffentlichen. Auch das soll die Hauptversammlungen straffen.

Musterklagen: Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) soll jeder Anleger künftig die Einleitung von Musterverfahren gegen eine Aktiengesellschaft beantragen können. Der Antrag wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Liegen mindestens zehn vergleichbare Anträge innerhalb von vier Monaten vor, kann das für das Unternehmen zuständige Oberlandesgericht einen Fall als Musterverfahren herausgreifen und klären. fo

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