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Wirtschaft: Rot-grüne Steuerpläne für Baugrundstücke

DÜSSELDORF (df/HB).Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat die Initiative ergriffen, einen Planungswertausgleich einzuführen.

DÜSSELDORF (df/HB).Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat die Initiative ergriffen, einen Planungswertausgleich einzuführen.70 Prozent der Wertsteigerungen, die von Planungsentscheidungen der Kommunen verursacht werden, sollen von den Gemeinden abgeschöpft werden können.Die Kommunen sollen mit dem Erlös Planungsleistungen und notwendige Infrastrukturmaßnahmen in dem überplanten Baugebiet finanzieren können.Anfangs- und Endwert des Grundstücks sollen von einem Gutachterausschuß ermittelt werden.

Der grüne Minister für Bauen und Wohnen, Michael Vesper, verteidigte in einem Gespräch mit dem Düsseldorfer Handelsblatt diese Initiative.In Nordrhein-Westfalen ist eine solche Regelung bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen vom Juli 1995 festgehalten worden.Nun bestehe die Notwendigkeit, neue Baugebiete bereitzustellen.Den Kommunen solle mit einer solchen neuen Abgabe in Zukunft die Ausweisung von Baugebieten innerhalb oder am Rande der Siedlungsbereiche erleichtert werden.Da diese Planungen mit zu hohen Kosten verbunden seien, scheuten die Gemeinden bei ihrer schlimmen Haushaltslage vor solchen Entscheidungen zurück, erklärte Vesper im Gespräch mit dem Handelsblatt.

"Die Pflicht zur Zahlung dieser Ausgleichsabgabe entsteht jedoch für die Grundeigentümer erst zu dem Zeitpunkt, zu dem einem Grundstück der Wert tatsächlich zugewachsen ist, also wenn das Grundstück baulich oder gewerblich genutzt werden kann", präzisierte der grüne Minister die Pläne."Die Einnahmen sind zweckgebunden für das Baugebiet zu verwenden, nicht verwendete Einnahmen sind dem Eigentümer zurückzugeben."

Ziel einer solchen neuen Abgabe sei es, den Kommunen die Ausweisung von Baugebieten innerhalb oder am Rande der Siedlungsbereiche zu erleichtern.Da diese Planungen mit zu hohen Kosten verbunden seien, scheuten die Gemeinden bei ihrer schlimmen Haushaltslage vor solchen Entscheidungen zurück.Vesper hält es daher für sachgerecht, daß ein Teil der planungsbedingten Wertsteigerung zur Deckung solcher Kosten verwendet werde, zumal Planungswertverluste schon jetzt nach Paragraph 40 des Baugesetzbuches von den Gemeinden zu entschädigen seien: "Mit anderen Worten: Während die auf eine Planungsentscheidung der Kommune zurückgehende Wertsteigerung nach heutigem Recht ausschließlich dem Eigentümer zufließt, müssen bei einer umgekehrten Planungsentscheidung, also der Zurückstufung von Bauland, die Wertverluste von der Gemeinde getragen werden.Diese Logik halte ich für problematisch."

Ob und wann eine rot-grüne Koalition in Bonn die Planungswertabgabe einführen werde, bleibe den Koalitionsverhandlungen nach einem grün-roten Wahlsieg vorbehalten.Bündnis 90/Die Grünen jedenfalls wollten eine solche Abgabe auch auf Bundesebene durchsetzen.Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung werde dieses Anliegen im Auge behalten.

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